Kirchen begrüßen Entscheidung zum Sonntagsschutz

Hannover/Bonn (epd). Die evangelische und katholische Kirche haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz begrüßt. Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky und der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge, sagten am Dienstag: "Das Urteil stärkt die christlich geprägte Feiertagskultur in unserem Land und stärkt den Schutz des Sonntags, der in unserer Verfassung garantiert ist." Die Entscheidung sei ein Gewinn für die Lebensqualität.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischöfin Margot Käßmann, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärten am Dienstag: "Das ist heute ein guter Tag zum Schutz des Sonntags und ein klares Signal gegen überbordenden Konsum." Sie betonten, mit dem Sonntagsschutz werde eine wichtige soziale Institution gewahrt, die kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung. "Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe, der Besinnung und des Gottesdienstes erhalten bleibt", versicherten Käßmann und Zollitsch.

Kardinal Sterzinsky und Landesbischof Dröge betonten, dass der Sonntag maßgeblich zur Qualität des menschlichen Zusammenlebens beitrage. Zwar habe sich die Erwartung an den Sonntag verändert. Doch habe er eine bleibende Bedeutung als gemeinsame freie Zeit für Familien, Freunde und Nachbarn, in der Gewährleistung eines Wechsels von Arbeit und Ruhe und für die Christen in Gottesdienst der Gemeinde und im Gebet.

01. Dezember 2009


Göring-Eckardt begrüßt Karlsruher Ladenschluss-Urteil

Berlin/Karlsruhe (epd). Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Ladenöffnung an Adventssonntagen begrüßt. Der arbeitsfreie Sonntag ohne Ladenöffnungen habe etwas Verbindendes in der Gesellschaft, sagte Göring-Eckardt unmittelbar nach der Verkündung des Urteils am Dienstag im ZDF. Der Sonntag sei "ein Geschenk der Christen an die Gesellschaft".

Laut Urteil verletzt die 2006 in Berlin getroffene Regelung das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit. Allerdings dürfen die Geschäfte an den verbleibenden Adventssonntagen bis Weihnachten noch öffnen. Das Verbot des Bundesverfassungsgerichts greift erst ab dem nächsten Jahr.

Göring-Eckardt sagte, Sonntagsruhe bedeute, Begegnungen möglich zu machen. Die Priorität liege bei der Familie, bei der Gemeinschaft, stellte die Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Bundestages heraus. Den Kirchen sei es mit ihrer Klage gegen des Berliner Ladenöffnungsgesetz um mehr gegangen, als den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen.

In der Bundeshauptstadt durften die Geschäfte in den vergangenen Jahren an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Gegen das Gesetz hatten die evangelische und die katholische Kirche vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Von dem Urteil gegen die bundesweit liberalste Ladenöffnung wird eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer erwartet.

01. Dezember 2009