Behördenrufnummer 115 nun auch in Gebärdensprache

Berlin (epd). Gehörlose können seit Montag bundesweit die Behördennummer 115 über das Gebärdentelefon erreichen. Damit soll ihnen der Zugang zur öffentlichen Verwaltung erleichtert werden. Der neue Service ist in Kooperation zwischen dem Bundesarbeits- und dem Innenministerium entstanden und wurde von den Ministern in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Gehörlosen-Bundes, Rudi Sailer, vorgestellt.

Voraussetzung für die Nutzung des neuen Angebots ist ein Video-Telefon oder ein Computer mit Webcam, ein schneller Internetanschluss und eine Software (SIP-Videoclient), die es kostenlos im Internet gibt. Unter der Adresse "d115@gebaerdentelefon.d115.de" erreicht der Anrufer zwei selbst gehörlose Mitarbeiterinnen des Gebärdentelefons, mit denen er sich per Gebärdensprache verständigen kann.

Sie beantworten Fragen zu allen Behördenangelegenheiten. Lässt sich das Anliegen nicht sofort klären, holen sie Erkundigungen bei den Behörden ein und übersetzen diese in einem weiteren Telefonat mit dem Anrufer. Sie können ihm auch zuständige Stellen in der Nähe seines Wohnorts nennen, etwa die Servicestellen für Behinderte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bezeichnete das 115-Gebärdentelefon als wichtigen Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Barrierefreiheit aller Lebensbereiche. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, das Sozialministerium mache seit 2007 gute Erfahrungen mit dem Gebärdentelefon für rund 80.000 Gehörlose bundesweit. Es komme nun darauf an, dass auch Kreise und Kommunen das neue Angebot unterstützten.

Sailer begrüßte das Gebärdentelefon für Behördenauskünfte als wichtigen Schritt, dem weitere folgen müssten. Für viele Gehörlose sei die Behördensprache eine Fremdsprache. Ihre Rechte könnten sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn sie sich selbst über sie informieren könnten. Viele der Fragen, die eigentlich an Behörden gerichtet werden müssten, landeten heute beim Gehörlosen-Bund, sagte Sailer.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 wurde im Frühjahr 2009 zunächst als zweijähriges Pilotprojekt in Betrieb genommen. Anders als für die Gehörlosen ist sie für die Bevölkerung noch nicht bundesweit erreichbar. Beteiligt sind bisher nur die größeren Städte in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main, Offenbach, der Main-Taunus-Kreis und der Bodenseekreis sowie Oldenburg in Niedersachsen.

Damit steht die 115 rund 13 Millionen Bürgern zur Verfügung, ist aber Umfragen zufolge noch wenig bekannt. Im Unterschied zum 115-Gebärdentelefon, das über das Internet kostenlos nutzbar ist, kostet ein Anruf bei der einheitlichen Behördennummer 115, je nach Telefonanbieter, zwischen neun und 39 Cent pro Minute.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, erklärte, gehörlose Menschen könnten nun selbstständig Behördenauskünfte einholen. Dies sei ein weiterer Schritt zu einer selbstbestimmten Teilhabe.

27. April 2010

Behördenrufnummer 115 im Internet