Kirche und DGB empört über Urteil zu Demonstrationen

Hannover/Bad Nenndorf (epd). Die hannoversche Landeskirche und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zum geplanten Aufmarsch Rechtsextremer im niedersächsischen Bad Nenndorf scharf kritisiert. "Sie ist ein Schlag ins Gesicht für alle demokratischen Kräfte, die sich gegen die menschenverachtende Ideologie der Neonazis mit friedlichen Mitteln wehren", sagte der stellvertretende Landesbischof der evangelischen Landeskirche, Hans-Hermann Jantzen, am Freitag in Hannover.

Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag die Demonstration der Neonazis an diesem Samstag genehmigt, die Gegendemonstration des Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt" jedoch untersagt. Es hob damit teilweise ein Verbot des Landkreises Schaumburg auf, der am Mittwoch beide Veranstaltungen verboten hatte. Die Neonazis haben einen "Trauermarsch" zum ehemaligen britischen Militärgefängnis Wincklerbad in Bad Nenndorf angemeldet.

Der DGB-Regionsvorsitzende Sebastian Wertmüller bezeichnete den Gerichtsbeschluss als "schallende Ohrfeige für das bürgerliche Bündnis in Bad Nenndorf". Jahrelang habe das Bündnis friedlich demonstriert, und es rufe nicht zu Gewalt auf. Ein Verbot der Gegendemonstration könne gewalttätige Ausschreitungen durch Linksextreme provozieren. Auch der Friedensbeauftragte der hannoverschen Landeskirche, Pastor Klaus Burckhardt, reagierte empört auf das Urteil. Damit würden falsche Zeichen gegen die NS-Geschichtsklitterung durch rechtsextreme Gruppen gesetzt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts arbeite der Landkreis nun an einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht, um den rechtsextremen Aufmarsch zu verhindern, sagte Ordnungsdezernentin Ursula Müller-Krahtz in Stadthagen dem epd.

Im Wincklerbad, das heute von der Kurverwaltung genutzt wird, befand sich von 1945 bis 1947 ein britisches Militärgefängnis für Nazis. Dort sollen Gefangene auch gefoltert worden sein. Diese Misshandlungen sind dem DGB zufolge damals umgehend geahndet und von der Öffentlichkeit in Großbritannien verurteilt worden.

13. August 2010