Evangelische Kirche bewegt rund zehn Milliarden Euro

Kirchensteuer ist größter Einnahmeposten

Frankfurt a.M. (epd). Das jährliche Finanzvolumen der evangelischen Kirche beläuft sich auf rund zehn Milliarden Euro. Diese Zahl nannte Ratsmitglied Klaus Winterhoff von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor wenigen Tagen bei den Haushaltsberatungen der EKD-Synode. Diese Summe bezieht sich auf die 22 Landeskirchen, ihre Kirchenkreise und Dekanate und die 15.000 Kirchengemeinden sowie die EKD unter Einschluss ihrer Einrichtungen. Nicht einbezogen sind die selbstständigen Einrichtungen der Diakonie.

Größte Einnahmegruppe sind laut einer EKD-Übersicht die Beiträge und Gaben der Kirchenmitglieder. Hauptposten darunter ist die Kirchensteuer mit rund vier Milliarden Euro. Spenden und Kollekten belaufen sich auf rund 260 Millionen Euro.

An zweiter Stelle stehen Drittmittel, die rund 35 Prozent der kirchlichen Einnahmen ausmachen. Zu dieser Gruppe zählen neben Darlehenseinnahmen und Versicherungserlöse auch Zuschüsse zum Betrieb von Kindertagesstätten sowie zum Erhalt kulturgeschichtlich bedeutsamer Kirchengebäude. Die sogenannten Staatsleistungen als Entschädigung für enteignete Kirchengüter betragen laut EKD knapp 240 Millionen Euro, rund zwei Prozent der Einnahmen.

Eigene Einnahmen und Entgelte werden von der EKD in einer dritten Gruppe zusammengefasst. Dabei handelt es sich um Entgelte für kirchliche Dienstleistungen, etwa Beiträge für Kindergärten, Schulgeld, Pflegegeld, sowie um Einnahmen aus Mieten und Verpachtung sowie Kapitalerträge. Dieser Posten umfasst knapp zwei Milliarden Euro.

Die Kirchensteuereinnahmen der katholischen Kirche betrugen im vergangenen Jahr insgesamt 4,9 Milliarden Euro. Bezogen auf alle kirchensteuerpflichtigen Katholiken entspricht dies laut katholischer Deutscher Bischofskonferenz einem Beitrag von 600 Euro pro Jahr.

Beide große Kirchen widersprechen Darstellungen, wonach die Kirchen staatlich subventioniert würden. Steuervergünstigungen, die gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, politischen Parteien, dem Gesundheitssektor, den Sozialversicherungen und den Kirchen gewährt werden, würden nicht den Subventionen zugeordnet. Auch bei der Ausbildung an den staatlichen theologischen Fakultäten handele es sich nicht um Subventionen. Universitäre Bildung und Forschung sei ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.

"Der Staat subventioniert nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft. Wo der Kirche staatliche Gelder zufließen, wird im gemeinsamen Interesse von Staat und Kirche, beispielsweise das soziale und kulturelle Engagement der Kirche unterstützt", erklärt die Bischofskonferenz.

15. November 2010

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