Kirchen besorgt über Verfahren gehen Kloster in der Türkei

Bonn/Hannover (epd). Die evangelische und die katholische Kirche sind besorgt über das Enteignungsverfahren gegen das orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei. Mit Bestürzung hätten die Kirchen das Urteil des Kassationsgerichtshofes in Ankara gegen das 1.600 Jahre alte Kloster aufgenommen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme, die am Mittwoch in Bonn und Hannover veröffentlicht wurde.

"Wir erwarten von der türkischen Regierung eine Lösung, die den rechtsstaatlichen Standards entspricht", die von EU-Beitrittskandidaten erfüllt werden müssten, erklärten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch. Sie begrüßten die Absicht des Klosters, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Ende Januar hatte der Gerichtshof in Ankara Teile der Ländereien des Klosters dem staatlichen Schatzamt zugesprochen.

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs ignoriere, dass das Kloster seinen Grundbesitz durch gültige Urkunden legitimieren kann, argumentieren die Kirchen. Diese Dokumente seien auch in der Vorinstanz als Eigentumsnachweise anerkannt worden. Wachsenden Anlass zur Sorge gibt nach Darstellung von EKD und Bischofskonferenz das Vorgehen der örtlichen Forstbehörde. Diese habe Teile der Klosterländereien zu Waldgebieten erklärt, die als solche angeblich in Staatseigentum stehen. Als Folge davon drohe nun der Abriss der Mauern, die vom Kloster zum Schutz vor Übergriffen, Landraub und Abweidung errichtet wurden.

Mor Gabriel ist das geistliche Zentrum der rund 3.000 syrisch-orthodoxen Christen im Südosten der Türkei. Die mit dem Kloster verbundene Schule ist von großer Bedeutung für die Pflege der syrisch-aramäischen Sprache und Kultur und für die theologische Ausbildung.

Seit längerem befindet sich das im 4. Jahrhundert gegründete Kloster im Rechtsstreit über unterschiedliche Angelegenheiten. In zwei Fällen hat das Kloster gegen die Ergebnisse einer Katastererfassung geklagt, mit der seine Besitzungen beschnitten wurden. In einem weiteren Verfahren ging es um die Klage benachbarter Dörfer, das Kloster würde missionieren und sich "unerlaubter Ausbildung" schuldig machen. Das aktuelle Urteil betrifft ein Verfahren, das eine Grundstücksangelegenheit zum Gegenstand hat und vom staatlichen Schatzamt Midyat angestrengt wurde.

09. Februar 2011