EKD unterstützt PID-Verbot

Hannover (epd). In der Debatte über Gentests an Embryonen unterstützt der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Verbot dieses umstrittenen Verfahrens. Uneins ist das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) zulässig sein sollte, wie sich aus einer am Dienstag in Hannover veröffentlichten Stellungnahme ergibt. Danach halten einige Ratsmitglieder den Einsatz der PID in Fällen, bei denen es um die Lebensfähigkeit der Embryonen während der Schwangerschaft geht, für ethisch vertretbar, andere lehnen dies aus Sorge vor einer späteren Ausweitung ab. Trotz dieser Differenzen werde die Erklärung gemeinsam getragen, heißt es.

Die EKD-Stellungsnahme wurde von Bundestagsabgeordneten unterschiedlich aufgenommen. Für die CDU/CSU-Fraktion bekräftigte die Kirchenbeauftragte Maria Flachsbarth die Forderung nach einem ausnahmslosen PID-Verbot. Sie äußerte Zweifel, ob sich Ausnahmen davon, wie sie einzelne EKD-Ratsmitgleider befürworten, auf Einzelfälle beschränken ließen. Der FDP-Abgeordnete Patrick Meinhardt bescheinigte dem EKD-Papier, es sei von großer Umsicht, tiefer ethischer Abwägung und Fürsorge für die leidenden Eltern geprägt. Er fühle sich dadurch ermutigt, für eine äußerst eng begrenzte Zulassung der PID einzutreten, ergänzte der Liberale.

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte, die Stellungnahme zeige das Ringen der EKD um eine ethisch verantwortliche Haltung. Die Haltung der katholischen Kirche zu PID sei bekannt und werde von Teilen der EKD vertreten.

Die EKD hatte sich 2003 gegen eine Zulassung der PID ausgesprochen. Der Ratsvorsitzende und rheinische Präses Nikolaus Schneider setzte sich mit Hinweis auf die Nöte der betroffenen Paare dafür ein, in der evangelischen Kirche neu über die PID zu beraten. In der christlich-ethischen Urteilsbildung sollten neben theologischen auch seelsorgerliche Erwägungen einbezogen werden. Von der katholischen Kirche werden die Gentests an künstlich erzeugten Embryonen strikt abgelehnt.

Das christliche Menschenbild gründe darauf, dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer sei, sondern sich alles Leben Gott verdanke, argumentiert das EKD-Papier. Damit sei eine Auswahl zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben, die sich aus der Zulassung von PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingen ergebe, nicht vereinbar. Auch ein "Leben mit Behinderung" sei in der "ganzen Bandbreite" der Gottesebenbildlichkeit eingeschlossen. "Die Zulassung der PID relativiert dieses christliche Menschenbild, wenn sie dazu dient, auszuwählen und festzulegen, welches Leben 'lebenswert' ist und welches nicht", folgert die EKD.

Der Rat sei sich allerdings bewusst, dass auch ein Verbot der PID anderen Menschen "nicht oder kaum Erträgliches" zumuten könne: "Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen", heißt es in dem EKD-Papier.

Unterschiedliche Standpunkte gibt es im EKD-Leitungsgremium im Blick auf jene Fälle, in denen mit den Gentests lebensfähige Embryonen identifiziert werden sollen. So schließen einige Ratsmitglieder eine Zulassung der PID nicht aus, wenn aufgrund einer genetischen Vorbelastung der Eltern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig sei. In diesen Fällen müssten angemessene Begleitung der Eltern sichergestellt und ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Gegner dieser Öffnung sehen den Angaben zufolge die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet werde: "Auch das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll." Zudem bestehe die Sorge, dass es zu einer späteren Ausweitung der Ausnahme komme - ähnlich wie bei der vorgeburtlichen Diagnostik.

Angesichts dieser Differenzen heißt es: "Gleichwohl tragen alle Mitglieder des Rates diese Erklärung in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen gemeinsam." Zudem ermutige der Rat dazu, in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches Urteil zu bilden.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten sowie auf andere Merkmale untersucht. Mit dem Verfahren soll eine Weitergabe von Gendefekten verhindert werden. Derzeit wird über eine gesetzliche Neuregelung debattiert, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.

15. Februar 2011