EKD-Ratsvorsitzender würdigt 60 Jahre Montanmitbestimmung

Dortmund (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hat die Montanmitbestimmung als "bedeutsame Errungenschaft der Sozialgeschichte Deutschlands" gewürdigt. Das seit 60 Jahren geltende Montan-Mitbestimmungsgesetz leiste einen "wesentlichen Beitrag zu Sicherung des sozialen Friedens", sagte Schneider am Donnerstag auf einer gewerkschaftlichen Festveranstaltung in Dortmund.

Mit Blick auf Europa und die internationale Wirtschaft warb Schneider, der auch Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland ist, nachdrücklich für das "deutsche Konsensmodell". Dieses habe sich gerade in Krisenzeiten als nachhaltig erwiesen.

Leitgedanke für die Kirche mit Blick auf die Arbeitswelt sei die Würde des arbeitenden Menschen, erläuterte der als Sohn eines Stahlarbeiters in Duisburg geborene Schneider weiter. Arbeitnehmer seien Menschen, Kapital dagegen tot. "Werte und Mehrwert entstehen erst durch menschliche Arbeit und nicht durch eine Zahl auf einem Konto." Geldgeschäfte erzeugten zwar Gewinne, aber keinen Mehrwert.

Die im Montanbereich geltende Mitbestimmung mit der Parität von Arbeitnehmern und Kapitalgebern im Aufsichtsrat stelle "das höchste bisher erreichte Niveau der Partizipation der abhängig Beschäftigten" dar, unterstrich der höchste Repräsentant der deutschen Protestanten. In Zukunft gelte es die Mitbestimmung auch in anderen Bereichen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Schneider: "Letztlich dienen sozial faire und kooperativ angelegte Kommunikationsformen und Organisationsstrukturen nicht nur dem sozialen Frieden in Betrieben und Unternehmen, sondern einer nachhaltigen Ausrichtung erfolgreichen Wirtschaftens."

Das seit dem 21. Mai 1951 geltende älteste deutsche Mitbestimmungsgesetz gilt für Unternehmen der Montanindustrie, also des Bergbaus und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie. Es schreibt die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat sowie die Bestellung eines Arbeitsdirektors im Vorstand vor. Kern des Gesetzes sei das Mitgestalten und Mitentscheiden der Arbeitnehmerseite in der Leitung des Unternehmens.

12. Mai 2011

Der Vortrag im Wortlaut