EKD-Ratsvorsitzender Schneider: Gentests an Embryonen "zu weit gehend"

Düsseldorf (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, begrüßt die Rechtssicherheit nach der Entscheidung des Bundestages zu Gentests an Embryonen. Allerdings halte er die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) mit dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz für "zu weit gehend", erklärte Schneider in Düsseldorf.

Persönlich hätte er eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt vorgezogen, sagte Schneider in Düsseldorf. Der rheinische Präses verwies auf eine Stellungnahme des Rates der EKD vom Februar, mit der dieser ein Verbot dieses Verfahrens unterstützt hatte. Uneins war das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die PID zulässig sein sollte.

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen genetisch untersucht, um bei künstlichen Befruchtungen die Weitergabe schwerer Erbkrankheiten zu verhindern. Genetisch belastete Embryonen werden aussortiert, gesunde in die Gebärmutter eingepflanzt.

Schneider erklärte nach der Entscheidung des Bundestages zu einer Freigabe der PID unter bestimmten Auflagen, es sei ihm wichtig festzustellen, dass Fortpflanzungsmedizin in Deutschland mit großem Verantwortungsbewusstsein betrieben und in Anspruch genommen werde. "Ich möchte Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenübertreten", sagte der rheinische Präses.

Ausdrücklich würdigte der Ratsvorsitzende den Entscheidungsprozess der Politiker. "Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben", sagte Schneider.

08. Juli 2011