Hannoverscher Bischof entschieden gegen Rechtsextremismus

Synode verabschiedet Votum gegen Rassismus

Hannover (epd). Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat dazu aufgerufen, rechtsradikalen Tendenzen entschlossen entgegenzutreten. Rechtes Gedankengut und Gewalt dürften sich nicht weiter ausbreiten, forderte der Bischof der größten evangelischen Landeskirche am Donnerstag in seinem Bericht vor der Synode in Hannover. Weiter verlangte Meister eine gründliche Aufklärung der rechtsextremistischen Anschläge und Morde der Zwickauer Zelle. "Die Hintergründe und Verstrickungen, die dazu geführt haben, müssen in allen Bereichen konsequent aufgeklärt werden."

Die Landessynode billigte einmütig einen Antrag des Synodalen Philipp Meyer (Hameln) gegen Rechtsextremismus. Der Protest gegen rassistische, antisemitische und antidemokratische Einstellungen sei für Christen eine unabweisbare Verpflichtung, hieß es hier. Das Kirchenparlament ermutigte alle Bürger, sich friedlich, aber mit Nachdruck gegen menschenfeindliche und rechtsextreme Ideologien und Aktivitäten zu wenden.

Zudem übte Bischof Meister in seinem Bericht scharfe Kritik am Umgang der Politik mit dem atomaren Endlager in Gorleben geübt. "Wie, so muss kritisch gefragt werden, können innerhalb einer jahrzehntelangen Suche grundlegende Erkenntnisse verschwiegen, Ausgangsbedingungen permanent verändert und rechtliche Rahmenbedingungen nicht angepasst werden?", sagte er.

Er habe bei seinem Besuch in Gorleben viele Menschen getroffen, die nach drei Jahrzehnten Widerstand gegen das Endlager ihr grundsätzliches Vertrauen in die Politik verloren hätten, betonte Meister. "Vertrauen aber ist die Substanz demokratischer Politik." Es sei unabdingbar, die Betroffenen ernst zu nehmen, Entscheidungswege transparent zu machen und das Vorgehen international zu diskutieren und zu veröffentlichen. Die Endlagerfrage betreffe nicht eine einzige Region oder ein einzelnes Bundesland.

Außerdem nahm der Landesbischof zu den neuen Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik Stellung. Sie forderten die Kirchen heraus. Wenn eine schwere Behinderung erkannt werde, stelle sich für die Eltern die Frage, ob das Kind geboren oder abgetrieben werden solle. Dies könne nach der 22. Schwangerschaftswoche auch ein bereits lebensfähiges Kind betreffen. Biblische Gebote wie "Du sollst nicht töten" reichten allein nicht aus. Bei Fragen einer Spätabtreibung müsse es Beratungs- und Begleitungsangebote für werdende Eltern geben, die weit über das bisherige Maß hinausgingen.

Auch sprach sich der Bischof dafür aus, das besondere Verhältnis zwischen der Kirche und den Juden in der Verfassung der Landeskirche festzuschreiben. So sei sichergestellt, dass sich auch die nachfolgenden Generationen mit einer "biblisch-theologisch gegründeten und unsere Schuld benennenden Formulierung" auseinandersetzen müssten.

25. November 2011