Pfarrerverband: Beichtgeheimnis gilt auch bei Neonazi-Fahndung

Frankfurt a.M. (epd). Der deutsche Pfarrerverband hat im Zusammenhang mit der Terrorfahndung die Unverbrüchlichkeit des Beichtgeheimnisses betont. Das seelsorgliche Gespräch bleibe "immer vertraulich", sagte der Vorsitzende Thomas Jakubowski am Dienstag auf Anfrage. Er reagierte damit auf eine Äußerung von Generalbundesanwalt Harald Range zu den Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie. Wem es zu gefährlich sei, sachdienliche Hinweise an die Behörden zu melden, könne Rechtsanwälte oder Geistliche zu Rate ziehen. Das sei eine anonyme Möglichkeit, bei der Aufklärung zu helfen, sagte Range Medienberichten zufolge.

Der Verband, dem etwa 20.000 Pfarrerinnen und Pfarrer innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören, begrüße den Verweis auf die Geistlichen in dieser schwierigen Frage und die Berücksichtigung von deren Kompetenzen im Bereich der Seelsorge, fügte Jakubowski hinzu. Der Verband warne allerdings gleichzeitig vor falschen Erwartungen und "erwartet eine korrekte Darstellung des Berufsfeldes." Vom Beichtgeheimnis könne weder die Kirche noch der Gesprächspartner den Pfarrer entbinden.

Sehr wohl stünden alle Pfarrer für "schwierige Fragen des Lebens und schwerwiegende Entscheidung zum Gespräch zur Verfügung". In einem solchen Gespräch könne das Für und Wider einer Entscheidung abgewogen werden. Jakubowski: "Die Gesprächsinhalte unterliegen der absoluten Schweigepflicht. Eine Anzeige und oder Meldung über sachdienliche Hinweise muss dann allerdings persönlich von dem oder der Betroffenen vorgenommen werden. Für andere Wege und Möglichkeiten empfehlen wir einen Juristen zu befragen."

www.pfarrerverband.de

06. Dezember 2011