Nordkirchen-Entscheidung in Rostock: Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig

Rostock/Hamburg (epd). Drei Zwei-Drittel-Mehrheiten sind nötig, wenn die Nordkirche zu Pfingsten 2012 Wirklichkeit werden soll. Am Donnerstag kommen in Rostock 266 Kirchenparlamentarier aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur entscheidenden Sitzung zusammen. Im Zentrum der viertägigen Beratungen steht die dritte Lesung der Verfassung nebst Einführungsgesetz - und erforderlich ist die Zwei-Drittel-Mehrheit jeder einzelnen Landessynode. Die Abstimmung steht für Samstag auf der Tagesordnung.

Der Zusammenschluss der Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) wäre die erste evangelische Kirchenfusion über die ehemals deutsch-deutsche Grenze hinweg. Das Geburtstagsfest ist für Pfingsten (27. Mai) in Ratzeburg geplant. Mit 2,3 Millionen Mitgliedern in 13 Kirchenkreisen wäre die Nordkirche die fünftgrößte unter den deutschen Landeskirchen.

Die drei Bischöfe der Partnerkirchen geben sich vor der Entscheidung zuversichtlich. "Gemeinsam werden wir unseren Auftrag, Gottes Wort zu verkündigen, besser erfüllen, da bin ich sicher", sagte der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich zum Jahreswechsel 2011/2012. Der Schweriner Landesbischof Andreas von Maltzahn bezeichnete die gemeinsam erarbeitete Verfassung als "tragfähige Grundlage", sein pommerscher Kollege Hans-Jürgen Abromeit äußerte sich wiederholt "dankbar über die geschwisterliche Art der Verhandlungen".

Bei der zweiten Lesung der Verfassung im Oktober in Heringsdorf auf Usedom hatte es eine breite Zustimmung gegeben. 188 der 215 anwesenden Synodalen stimmten der Nordkirchen-Grundordnung zu.

Kiel ist als Sitz des gemeinsamen Kirchenamts vorgesehen, der künftige Landesbischof soll in Schwerin residieren. In Hamburg, Schleswig und Greifswald wird es Sprengelbischöfe geben. Für eine Übergangszeit bis 2018 soll es in Schwerin einen zusätzlichen Sprengelbischof geben.

03. Januar 2012