Verfassungstexte zum Verhältnis Kirche und Judentum dokumentiert

Hannover (epd). In 13 der 22 evangelischen Landeskirchen nimmt die Verfassung ausdrücklich zum Verhältnis von Kirche und Judentum Bezug. Das ergibt sich aus einer Dokumentation zum Thema Kirche und Judentum, die die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands am Donnerstag in Hannover veröffentlichte.

Im Vorwort schreibt der Leitende Lutheraner-Bischof Gerhard Ulrich, dass die Beziehung zum Judentum das Selbstverständnis der Kirche berühre: "Glauben und Leben der Kirche sind nicht denkbar ohne Glauben und Leben Israels." Von Anfang an habe der chrsitliche Glaube wesentlich aus dem jüdischen geschöpft. Das Verhältnis zum Judentum sei einzigartig. Unstrittig sei, dass auch die unheilvollen Züge in der Geschichte des christlich-jüdischen Verhältnisses einfliessen müssten, erinnert Ulrich.

Von den acht lutherischen Landeskirchen, die der VELKD angehören, nehmen drei Bezug auf das auserwählte Volk Israel. In der Präambel der künftigen Nordkirche heißt es: "Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland bezeugt die bleibende Treue Gottes zu seinem Volk Israel." In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist die Debatte über eine Verfassungsergänzung noch nicht abgeschlossen.

Als erste Landeskirche hatte die Evangelisch-reformierte Kirche 1988 ihre Verfassung um eine Verhältnisbestimmung zu Kirche und Judentum ergänzt. Die Evangelische Kirche im Rheinland, die bereits 1980 ein Synoden-Wort "Zur Erneuerung des Verhältnisses von Christen und Juden" beschlossen hatte, nahm 1996 die folgenden Sätze in ihre Kirchenordnung auf: Die Kirche "bezeugt die Treue Gottes, der an der Erwählung seines Volkes Israel festhält. Mit Israel hofft sie auf einen neuen Himmel und eine neue Erde."

26. Januar 2012