Kirchenamtspräsident: Mitgliedschaft in der EKD eindeutig geregelt

Frankfurt a.M. (epd). Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke darauf hingewiesen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf Besonderheiten des römisch-katholischen Kirchenverständnisses zurückgeht. Für die EKD sei die Lage ohnehin aufgrund des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes eindeutig, sagte der Jurist dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Der Austritt hat den Verlust der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte zur Folge." Dies betreffe den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, die Zulassung zu kirchlichen Ämtern und das Patenamt.

Zugleich machte der Präsident der EKD-Zentrale deutlich, dass die Taufe auch nach einem Kirchenaustritt gültig bleibt. Ausgetretene seien weiter eingeladen, über Gottesdienstbesuche und Seelsorge-Gespräche zur Kirche zurückzufinden. Deshalb engagiere sich die evangelische Kirche stark für Wiedereintritte, bundesweit gebe es rund 140 Wiedereintrittsstellen. Die Kirche sei dafür dankbar, dass ihre Mitglieder den Dienst der Kirche solidarisch durch die Kirchensteuer finanzierten, ergänzte Anke.

26. September 2012