Evangelische Kirche begrüßt Gesetzentwurf zur Beschneidung

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt den vom Kabinett am Mittwoch gebilligten Entwurf für ein Beschneidungsgesetz. Damit werde klargestellt, dass die Entscheidung jüdischer oder muslimischer Eltern, einen Jungen beschneiden zu lassen, Teil der elterlichen Sorge sei, sagte der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach den Irritationen, die das Urteil des Kölner Landgerichts ausgelöst hat, entspreche die angestrebte gesetzliche Regelung der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesrepublik.

   Der Gesetzesvorschlag berücksichtige, dass es zur elterlichen Sorge gehöre, ein Kind in das religiöse Leben der Familie hinein zu nehmen. Zugleich ziehe der Entwurf die notwendigen Grenzen für den Schutz des Kindes, sagte Anke. So werde auf eine fachgerechte, medizinischen Standards gewährleistende Beschneidungspraxis abgestellt und auch der gegebenenfalls entgegenstehende Kindeswille berücksichtigt.

   Nach dem Gesetzentwurf bleibt Beschneidung in Deutschland erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Eltern müssen sich außerdem über die Risiken des Eingriffs aufklären lassen. Der Entwurf macht die religiöse Motivation nicht zur Bedingung. Trotzdem wird die besondere jüdische Praxis berücksichtigt, wonach der Eingriff häufig von einem Beschneider vorgenommen wird.

   Fragen ergeben sich dem Kirchenamtspräsidenten zufolge allerdings, wie in der Praxis die Einhaltung der medizinischen Standards gewährleistet werde. Der Jurist gab zu bedenken, wirksamer wäre es gewesen, Regelungen zur Schmerzbehandlung sowie zu Aufklärung der Eltern in den Gesetzestext und nicht nur in dessen Begründung aufzunehmen. Dies gelte insbesondere für den "Sondertatbestand", wonach auch nicht ärztlich ausgebildete Personen innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eines Knaben die Beschneidung vornehmen können. Dies erfordere eine ordnungsgemäße Ausbildung und Anmeldung der religiösen Beschneider.

10. Oktober 2012