Präses Schneider: Trotz Kostendruck kirchlichen Auftrag nicht vernachlässigen

Düsseldorf (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, sieht das in der vergangenen Woche gefällte Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht als Auftrag an Diakonie und Kirche zu mehr Transparenz. Sie müssten überlegen, "ob es sich nicht empfehlen könnte, die Strukturen im diakonischen Bereich klarer zu gestalten", sagte Schneider am Montagabend in Düsseldorf. Dazu gehöre, "vielleicht wieder manches unter dem Dach der Kirche zu beheimaten, was heute in einem schwer durchschaubaren Geflecht von Vereinen und übergeordneten Vereinen angesiedelt und dennoch 'Kirche' ist und auch bleiben soll".

In seinem Vortrag am Düsseldorfer Landesarbeitsgericht betonte Schneider laut vorab veröffentlichtem Manuskript, dass die Erfurter Richter Kirche und Diakonie "nützliche und wohl auch nötige Ratschläge" mit auf den Weg gegeben hätten. Zwar verlangten die zunehmende Ökonomisierung des Sozialwesens, der wachsende Konkurrenzdruck und die schmaler werdenden finanziellen Ressourcen der Kirchen ihre Anpassungen. Doch dürften Kirche und Diakonie nicht den "Verlockungen einer Durchökonomisierung erliegen und dabei ihren Auftrag vernachlässigen", mahnte der rheinische Präses.

Hintergrund der Diskussion ist das vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte Recht der Kirchen, ihre Arbeitsverhältnisse selbst zu regeln. Allerdings stellte das BAG in seiner Grundsatzentscheidung klar, dass die Gewerkschaften einzubeziehen sind und Streiks nicht generell ausgeschlossen werden dürfen.

Das kirchliche Arbeitsrecht mit seinem Sonderweg stütze sich formal auf das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirche, erläuterte Schneider. Die kirchliche und diakonische Dienstgemeinschaft sei nicht bloß ein Zusammenschluss Gleichgesinnter zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Vielmehr sei sie eine biblisch begründete Gemeinschaft von Menschen, die in ihren Funktionen dazu beitrügen, den Auftrag Christi zu erfüllen: "Deshalb sind nicht nur die Wortverkündigung von der Kanzel, sondern dem Grundgedanken nach auch andere Tätigkeiten wie Verwaltungsaufgaben, Erziehungs- und Pflegetätigkeiten, auch die Tätigkeiten von Wasch- und Putzkräften, Teil der Aufgabenerfüllung."

29. November 2012