EKD begrüßt Karlsruher Spruch zum Ehegattensplitting

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Ehegattensplitting im Steuerrecht auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften auszudehnen. Es sei ethisch geboten, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft in allen Formen des Zusammenlebens zu stärken, sagte Vizepräsident Friedrich Hauschildt vom EKD-Kirchenamt am Donnerstag dem epd. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag.

Deshalb sollten Regelungen im Vermögens-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht, die dieses verbindliche Zusammenleben stärken, unterstützt werden. "Insofern ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für mehr gesetzliche Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu begrüßen", sagte der Theologe, der die Hauptabteilung "Öffentliche Verantwortung" in der EKD-Zentrale leitet.

Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06,2 BvR 288/07). Die bislang geltenden Bestimmungen müssten rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Zu diesem Termin waren die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland eingeführt worden.

06. Juni 2013