EKD: EU-Grenzschutz muss im Einklang mit Menschenrechten stehen

Brüssel (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) fordert die EU-Institutionen auf, beim europäischen Grenzschutz die Einhaltung des Menschen- und Völkerrechts sicherzustellen. Die EU-Grenzbehörde Frontex müsse mit entsprechenden Regeln ausgestattet werden, unterstrich die Leiterin des Brüsseler EKD-Büros, Katrin Hatzinger, am Mittwoch. Der Innenausschuss des Europaparlaments in Brüssel will am Donnerstag über die neue Frontex-Seegrenzen-Verordnung abstimmen.

Die EU-Gesetzgeber müssten ausschließen, dass Frontex oder andere Behörden Menschen in Staaten zurückbrächten, in denen ihnen beispielsweise Folter und Misshandlung drohten, sagte Hatzinger. Jeder Asylsuchende, der auf See aufgegriffen werde, müsse die Chance auf sorgfältige individuelle Prüfung seines Antrags erhalten. Zudem müssten alle Migranten - ob Asylsuchende oder nicht - die Möglichkeit haben, gegen Maßnahmen der Grenzschützer einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung einzulegen.

Die Position der EKD entspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2012. Demnach ist das Zurückweisen von Migranten ("Push-Back") nur unter sehr strengen Auflagen legitim. Geklagt hatten damals 24 Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea. Sie waren ohne Prüfung ihrer Identität nach Libyen zurückgebracht worden, allerdings nicht von Frontex, sondern von der italienischen Küstenwache.

Bei konsequenter Umsetzung des EGMR-Urteils müsste der größte Teil der auf See aufgegriffenen Migranten in Europa an Land gebracht werden, damit eine gründliche Prüfung ihres Falls gewährleistet wäre. Nach der Abstimmung am Donnerstag im Parlamentsausschuss müssen sich die 28 EU-Regierungen auf eine gemeinsame Position einigen. Auch nach den jüngsten Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer mit Hunderten Toten herrscht unter ihnen Uneinigkeit. Einzelne Staaten, etwa solche mit Südgrenze, blockieren den Vorschlag und lehnen insbesondere gemeinsame Standards bei der Seenotrettung ab.

Vor diesem Hintergrund sei es begrüßenswert, dass der deutsche Koalitionsvertrag sich zur Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und der Pflicht zur Seenotrettung bei Einsätzen der EU-Grenzschutzagentur Frontex auf dem Mittelmeer bekenne, unterstrich Hatzinger. "Hier hat sich Deutschland klar positioniert und wird hoffentlich die anderen Mitgliedstaaten noch von der Notwendigkeit klarer Regeln überzeugen."

04. Dezember 2013