Drei Fragen an den EKD-Finanzchef Thomas Begrich

"Es ändert sich nur das Erhebungsverfahren für Kirchensteuer auf Kapitalerträge"

Hannover (epd). Die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2015 automatisiert. Das automatisierte Verfahren vereinfache die Steuererhebung, sagt der Finanzchef der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Thomas Begrich, dem epd. Eine Steuererhöhung sei mit der neuen Regelung nicht verbunden. Der Kirchensteuersatz betrage unverändert neun Prozent, beziehungsweise acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg.

epd: Viele Bankkunden werden derzeit von den Finanzinstituten darüber informiert, dass eine Änderung bei der Zahlung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ansteht. Was ändert sich konkret?

Thomas Begrich: Die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge erfolgt ab 2015 automatisiert. Das heißt die zum Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichteten Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen - ähnlich wie schon jetzt der Arbeitgeber - auf elektronischem Wege und verschlüsselt mitgeteilt. Dieses neue automatisierte Verfahren vereinfacht die Steuererhebung wesentlich. Vorher musste man selbst die Konfessionszugehörigkeit gegenüber der Bank erklären oder die Kirchensteuer in die Steuererklärung angeben.

epd: Wenn den Banken nun die Religionszugehörigkeit vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wird, ist dann auch der Datenschutz garantiert? Oder erfahren Bankmitarbeiter auf diesem Weg, welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft ihre Kunden angehören?

Begrich: Nein, denn das Konfessionsmerkmal wird an die Banken verschlüsselt weitergegeben. Damit hat der Gesetzgeber eine Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten umgesetzt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zudem in einer technisch geschlossenen Umgebung. Der Kundenbetreuer erhält von einer Religionszugehörigkeit keine Kenntnis.

epd: Ist mit der Neuregelung bei der Erhebung des Kirchensteuerzuschlags zur Kapitalertragssteuer eine Steuererhöhung verbunden?

Begrich: Natürlich nicht. Die Höhe der Steuer beträgt nach wie vor neun Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent) der Kapitalertragsteuer, es ändert sich nur das Erhebungsverfahren. Auch handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um keine neue Steuer. Einkünfte aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen) werden seit jeher mit Einkommensteuer belastet - und dann fällt natürlich auch die Kirchensteuer an.

Kapitalerträge werden allerdings nur oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete zur Steuer (vereinfacht 25 Prozent) herangezogen. Alles in allem ist die neue Regelung so nicht wirklich neu, aber sie soll es für alle Beteiligten einfacher machen. Und wer diese elektronische Verfahrensweise etwa nicht möchte, kann dem für sich widersprechen - dann wäre der übliche Weg der Steuererklärung zu beschreiten.

12. Januar 2014