Diakonie strebt mit Gewerkschaften Zusammenarbeit an

Eichstätt (epd). Die Diakonie will dem harten Konflikt um das kirchliche Arbeitsrecht die Spitze nehmen. Der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes, Johannes Stockmeier, zeigte sich am Montag auf einer Fachtagung im bayerischen Eichstätt zuversichtlich, dass Kirchen und Gewerkschaften gemeinsamen einen Weg aus dem Tarifstreit finden werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit seinen grundlegenden Urteilen im November 2012 beide Seiten zur Kooperation verpflichtet.

Stockmeier verwies darauf, dass Kirchen und Gewerkschaften in sozialpolitischen Fragen viele Gemeinsamkeiten verbinden. "Auch in tarifpolitischen Fragen sind wir nicht so weit auseinander", sagte der Chef der Diakonie Deutschland. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) habe im vergangenen November die kirchenrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Gewerkschaften voll in die überregionalen Lohnverhandlungen eingebunden werden. Das hatte das BAG als eine Voraussetzung dafür verlangt, dass Beschäftigte weiterhin nicht in kirchlichen Einrichtungen streiken dürfen.

Wie Stockmeier weiter ausführte, soll in den Lohnfindungskommissionen eine angemessene Zahl an Sitzen für Gewerkschaftsvertreter reserviert sein. Kommissionsmitglieder müssen außerdem nicht länger der Kirche angehören.

Die Diakonie will ferner unterbinden, dass einzelne diakonische Einrichtungen die vereinbarten Tariflöhne unterlaufen. Ziel sind laut Stockmeier Flächentarife für die Diakonie. Einrichtungen, die sich nicht daran halten, riskieren den Ausschluss aus der Diakonie und damit auch den besonderen Schutz kirchlicher Einrichtungen vor Streiks.

Stockmeier unterstrich, dass die EKD in ihrem neuen Kirchengesetz nicht nur den traditionellen sogenannten Dritten Weg der Kirchen erlaubt, bei dem paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommissionen die Lohnfindung übernehmen. Vorgesehen ist außerdem ein "kirchengemäßes Tarifrecht". Hier handeln, wie im nichtkirchlichen Bereich, ausschließlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Löhne aus. Den Anfang macht hier die Niedersachsen, wo die Synode der Landeskirche am Wochenende eine entsprechende Regelung verabschiedet hat.

11. März 2014