Arbeitsgemeinschaft weist Kritik an Kirchenasyl zurück

Hamburg (epd). Kirchliche Flüchtlingsexperten haben die Kritik des Präsidenten des Migrations-Bundesamtes, Manfred Schmidt, an der Kirchenasylpraxis zurückgewiesen. Jede Gemeinde überlege "gut und sorgfältig", wenn sie sich für ein Kirchenasyl entscheide, sagte die Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Hamburg. Sie zeigte sich zugleich bereit zu Gesprächen mit dem Bundesamt.

So lange Menschen nicht in allen EU-Ländern nach gleichen Standards behandelt würden, müssten die Betroffenen vor Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen und Lebensgefahr geschützt werden, sagte Jochims: "Eine Möglichkeit des Schutzes ist das Kirchenasyl." Dabei gehe es immer um konkrete Menschen, Situationen und Bedrohungen. Kirchenasyl sei "keinesfalls abstrakte Systemkritik", sondern erinnere an die menschenrechtlichen Standards, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

Schmidt hatte die Kirchen wegen der steigenden Zahl von Kirchenasylfällen kritisiert. Vielfach gehe es nicht mehr um den Einzelfall, sondern um eine abstrakte Infragestellung des Dublin-Verfahrens, sagte der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Laut Dublin-Verordnung müssen Flüchtlinge in jenem EU-Land, über das sie nach Europa kommen, Asyl beantragen. Personen im Kirchenasyl umgingen die gesetzlich verlangte Überstellung ins Einreiseland, argumentierte Schmidt. Er frage sich, ob die Kirchen noch sorgsam mit dem Instrument Kirchenasyl umgingen.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft gibt es in Deutschland zurzeit 181 Kirchenasyle mit mindestens 338 Personen. Die Zahl war in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Jochims sagte, immer mehr Menschen in Deutschland nähmen die Not von Flüchtlingen wahr und engagierten sich: "Kirchen und Kirchengemeinden spielen dabei eine wichtige Rolle." Wenn eine Gemeinde grundsätzlich beschließe, Kirchenasyl zu gewähren, verständige sie sich auf eine Haltung für einen konkreten Fall, sagte die Hamburger Pfarrerin und Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche: "Wir begrüßen eine solche grundsätzliche Bereitschaft zu Mitmenschlichkeit und christlichem Handeln ausdrücklich."

Sie begrüße es, dass das Migrations-Bundesamt Kirchenasyl als solches nicht infrage stelle, ergänzte Jochims. Es sei seit vielen Jahren ein "grundsätzlich respektierter und akzeptierter Schutz der Menschenrechte einzelner Flüchtlinge oder Familien". Die Arbeitsgemeinschaft teile die kritische Sicht des Bundesamtes nicht, trete aber gerne in den Dialog. Die dringenden Herausforderungen eines "Schutzraumes Europa" müssten gemeinsam bewältigt werden.

Kein Verständnis zeigte Jochims für Schmidts Ankündigung, die in der Dublin-Verordnung festgelegte Verlängerung der Überstellungsfrist ins Einreiseland von sechs auf 18 Monate für "flüchtige" Personen auch auf Menschen im Kirchenasyl anzuwenden. "Wir glauben nicht, dass mit der Verlängerung von Fristen irgendjemandem gedient wäre", sagte die Flüchtlingsexpertin. Es werde auch in Zukunft Kirchenasyle geben, denn es gehöre zum christlichen Grundverständnis, "dass in Kirchen Menschen in Not Obhut und Schutz finden können".

Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Das erste Kirchenasyl in Deutschland gab es 1983. Die Fälle beruhen auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat. Beide Seiten fühlen sich in der Regel daran gebunden. Doch sind auch Fälle bekannt, in denen die Polizei das Kirchenasyl beendet hat. So wurde im Februar in Augsburg eine Tschetschenin mit ihren vier Kindern gewaltsam aus einer Kirche geholt.

www.kirchenasyl.de

20. Oktober 2014