Reformationstag wird 2017 einmalig gesetzlicher Feiertag in Schleswig-Holstein

Kiel (epd). In Schleswig-Holstein wird der Reformationstag 2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag sein. Das beschloss die Landesregierung, wie Innenminister Stefan Studt (SPD) am Dienstag in Kiel mittteilte. Der Grund für diese einmalige Feiertagsregelung ist der 500. Jahrestag der Reformation. Nach den Worten von Studt hat die Reformation nicht nur religiöse Bedeutung, "sondern ist auch ein gesellschafts- und kulturprägendes Geschehen von Weltrang".

Der Reformationstag ist in den ostdeutschen Bundesländern außer Berlin gesetzlicher Feiertag. Die Regierungschefs der Länder hatten sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, das 500. Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 bundesweit mit einem einmaligen Feiertag zu begehen. In Norddeutschland haben Bremen, Hamburg und Niedersachsen den 31. Oktober 2017 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In den vergangenen Wochen hatten ebenfalls die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.

Mit dem Reformationsjubiläum feiern die protestantischen Christen den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an der Schlosskirche zu Wittenberg. Die Veröffentlichung der 95 Thesen zum Ablasswesen und zu den damaligen Kirchenverhältnissen am 31. Oktober 1517 gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Kirchenreformation.

Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage "Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Alle Handlungen, die den Gottesdienst stören, sind verboten. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt.

05. November 2014