Theologen und Juristen warnen vor Neuregelung bei ärztlicher Suizidbeihilfe

Mülheim/Ruhr (epd). Theologen und Juristen unterstützen den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, in seiner Warnung vor einer Neuregelung beim ärztlich assistierten Suizid. Der Freiburger katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff und der Richter am Bundesgerichtshof, Andreas Jurgeleit, wandten sich am Mittwochabend in Mülheim an der Ruhr ebenfalls gegen gesetzliche Regeln. "Das Recht ist gut so, wie es ist", sagte Jurgeleit.

Eine indirekte Sterbehilfe mit Medikamenten sei erlaubt, ein aktives Eingreifen des Arztes bleibe dagegen nach Standesrecht verboten, ergänzte der Bundesrichter. Zudem habe jeder Mensch die Möglichkeit, durch einen Bevollmächtigten seinen Willen in der letzten Lebensphase deutlich zu machen. In der Öffentlichkeit sei die aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe nicht ausreichend bekannt, sagte Jurgeleit bei einer Diskussionsrunde in der Katholischen Akademie "Die Wolfsburg".

Schockenhoff sagte, Mediziner hätten "nicht den Auftrag oder die Aufgabe, den Tod zu bringen". Nach Ansicht der SPD-Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese sollten Ärzte selbst entscheiden, wie sie in der Sterbebegleitung handeln wollten. Es wäre allerdings "unverantwortlich, Beihilfe zum Suizid als Krankenkassenleistung" einzuführen. Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, und der Berliner Arzt Christof Müller-Busch warben für eine Stärkung der Palliativmedizin.

Bedford-Strohm hatte sich jünst in mehreren Interviews dagegen ausgesprochen, die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich zu regeln. Es gebe "Dilemma-Entscheidungen, in denen Ärzte schon jetzt nach ihrem Gewissen entscheiden müssen". Er wolle keine Gesetze, in denen Bedingungen für das Recht formuliert würden, "sich selbst zu töten und dabei die Assistenz des Arztes zu bekommen", erläuterte der bayerische Landesbischof. Er wandte sich zugleich gegen eine Lebensverlängerung "um jeden Preis".

Der Bundestag beriet in der vergangenen Woche erstmals in dieser Legislaturperiode über das Thema Sterbehilfe. Eine Gruppe von Abgeordneten will die ärztlich assistierte Selbsttötung gesetzlich regeln. Das ist umstritten. Weitgehende Einigkeit herrscht hingegen über ein Verbot organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Auch Palliativmedizin und Hospizwesen sollen gestärkt werden.

20. November 2014