Nordkirche beschließt Klimaschutzgesetz

Lübeck-Travemünde (fz). Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat in erster Lesung ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Es soll die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Nordkirche ihr erklärtes klimapolitisches Ziel erreicht und spätestens im Jahr 2050 CO2-neutral sein wird.

Landeskirche und Kirchenkreise verpflichten sich damit, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Gemessen am aktuellen Haushalt würden damit jährlich mindestens 2,7 Millionen Euro für den Klimaschutz eingesetzt. Die Mittel sollen beispielsweise im Bereich Energiemanagement und Bildungsarbeit verwendet werden.

Die Landessynode hatte das Klimaschutzgesetz erstmals vor einem Jahr beraten. Es folgte ein umfangreicher Konsultationsprozess auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene. Auch die Dienste und Werke waren beteiligt.

Kirchenkreise federführend

Im Zuge dieser Beratungen ist die ursprünglich vorgesehene zentrale Steuerung der Klimaschutzmaßnahmen durch die Landeskirche auf die Kirchenkreise übertragen worden. Das Klimaschutzziel hingegen wurde nicht verändert. In Paragraf 2 heißt es weiterhin: „Die Treibhausgasemissionen der Nordkirche sollen bilanziell bis zum Jahr 2050 schrittweise auf null gesenkt werden (CO2-Neutralität). Dabei kommt der Verminderung des Energieverbrauchs durch Bedarfsreduktion, durch die effiziente Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.“

Mit dem Klimaschutzgesetz wurde ein Klimaschutzplan bis zum Jahr 2021 beschlossen, in dem Ziele, Strategien und Vorschläge für Verbesserungen formuliert sind.

25. September 2015