Choralsingen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Auf Initiative des Kulturbüros des Rates der EKD wird das Choralsingen mit heutigem Datum in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Damit erfährt eine besondere, fast fünfhundert jährige protestantische Tradition, die die künstlerischen Genres der Musik und der Dichtung gleichermaßen bedient, eine herausragende Wertschätzung. Der protestantische Choral und das Choralsingen wird heute weit über die Kirchen hinaus auch in Singkreisen und Konzerten, als klassische Form der Alten Musik sowie als Grundlage vieler Jazzimprovisationen genutzt.

In der Begründung durch die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. und die Kultusministerkonferenz heißt es: Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag als einerseits spezifische musikalische Tradition im konfessionellen Raum mit bis heute bestehenden Schwerpunkten als Bestandteil des protestantischen Lebensausdrucks und zugleich Botschafter für interreligiösen Dialog. Andererseits handelt es sich um die Weiterentwicklung hin zu weltlichen Chortraditionen im 19. und 20. Jahrhundert mit vielfältigen modernen musikalischen A-cappella-Variationen und sozialen Gemeinschaftsformen. Als Titel wird „Choralsingen“ für verbindlich erklärt.

Dank gilt zunächst den Urvätern und Boten des protestantischen Chorals, seinen Dichtern und Komponisten. Dazu gehören Jochen Klepper und Rolf Schweizer inzwischen ebenso selbstverständlich wie Paul Gerhardt und Johann Crüger. Etliche von ihnen sind im Klang ihrer Töne und Verse unter kulturkirchen.org oder auf der gleichnamigen App. hörbar.

Wir danken ebenso den direkten Unterstützern, die das Choralsingen und den protestantischen Choral auf dem Wege zu dieser besonderen Würdigung maßgeblich unterstützt haben. Dazu gehören neben Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen e.V. renommierte Ensembles der Weltklasse: der RIASKammerchor Berlin, die Akademie für Alte Musik Berlin, die Vokalensembles Singer Pur aus Regensburg, Amarcord aus Leipzig und das Athesinus Consort Berlin sowie die St. Marien Kantorei Anklam (Mecklenburg-Vorpommern), die Kantorei an St. Marien Berlin, die Kantorei an der Altstadtkirche Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen), der Bachchor und Singkreis der Margarethenkirche Gotha (Thüringen), der Paulus-Chor Halle/Saale (Sachsen-Anhalt), die Kantorei an der Marktkirche Hameln (Niedersachsen), die Evangelische Kantorei Koblenz (Rheinland-Pfalz), die Kantorei am ehem. Kloster Maulbronn (Baden-Württemberg), der Bachchor St. Lorenz Nürnberg (Bayern) und die Kantorei Plön (Schleswig-Holstein).

Mit ihnen und allen Kantoreien, Vokalensembles und Chören, Organistinnen und Organisten freuen wir uns, dass die Vielfalt des Choralsingens und seine lebendige Tradition, die gerade auch die Advents- und Weihnachtszeit allerorten sinnstiftend belebt, durch das Expertenkomitee der Deutsche UNESCO-Kommission e.V. entsprechend gewürdigt worden ist.

Der Eintrag in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes unterstreicht die fundamentale Verankerung und Strahlkraft des Choralsingens in Geschichte und Gegenwart und verweist damit auch in wesentlicher Form wertschätzend auf die künstlerische Arbeit aller Musizierenden, die damit verbundene kulturelle Bildung und deren nötige Bewahrung.

Kulturbüro des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
kultur.ekd.de