Die Rheinische Kirche erlaubt Trauung für Homo-Paare

Bad Neuenahr (epd) Homosexuelle Paare können in der Evangelischen Kirche im Rheinland künftig vor den Traualtar treten. Die Synode der zweitgrößten deutschen Landeskirche beschloss in Bad Neuenahr die völlige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren. Die Trauung der Homo-Paare ist eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren.

Pfarrer können die Trauung schwuler und lesbischer Lebenspartner aber "aus Gewissensgründen" ablehnen. Auch Kirchengemeinden, die sich bereits gegen die bisher mögliche "gottesdienstliche Begleitung" gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen hatten, können die Trauung verweigern. Sie muss dann in einer anderen Kirchengemeinde stattfinden.

Seit dem Jahr 2000 war in der rheinischen Kirche eine "gottesdienstliche Begleitung" homosexueller Paare erlaubt. Sie war aber keine Amtshandlung, durfte nur in einer Art Andacht stattfinden und nicht "Trauung" heißen. Nachträglich kann aber eine solche Feier jetzt als Trauung anerkannt werden. Damit hat die rheinische Kirche unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland die weitestgehende Regelung zur Gleichstellung von Lebenspartnern.

15. Januar 2016