Caritas und Diakonie fordern Handgeld für mittellose Abgeschobene

Frankfurt a.M. (epd). Die kirchlichen Hilfswerke Caritas und Diakonie fordern eine verbindliche Handgeldregelung für Menschen, die aus Hessen abgeschoben werden. Viele Betroffene "sind verzweifelt und wissen nicht, wie sie nach Hause kommen sollen. Sie stehen in ihrer Heimat vor dem Nichts", sagte Irene Derwein, Leiterin des Arbeitsbereichs Kirche am Flughafen, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie ist für die Abschiebebeobachtung am Frankfurter Flughafen verantwortlich.

Nur für zehn Prozent der gescheiterten Asylbewerber reichen kirchliche Spenden

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen sei festgeschrieben, dass es eine verbindliche Regelung für Hessen geben solle: "Abgeschobene sollen in begründeten Fällen ein Handgeld erhalten, um die ersten Schritte am neuen Aufenthaltsort zu erleichtern", haben die beiden hessischen Regierungsparteien vereinbart. "Bisher sehen wir keine Anzeichen dafür, dass es bald passiert", sagte die Pfarrerin. Etwa 30 Prozent der Abgeschobenen seien mittellos und benötigten dringend etwas Geld. Die Abschiebebeobachtung könne aber nur etwa zehn Prozent der gescheiterten Asylbewerber mit kirchlichen Spenden weiterhelfen.

Dass eine solche Regelung machbar ist, zeigt ein Blick auf die anderen Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben bereits Regelungen erlassen, nach denen in bestimmten Fällen zwischen 50 Euro und 70 Euro an die Abzuschiebenden ausgehändigt werden.

Wenn die Menschen am Zielflughafen strandeten, würden sie oft direkt wieder von der Polizei aufgegriffen. "Und wenn sie vor Verfolgung geflohen sind und dann nach einer Abschiebung nicht mehr nach Hause kommen, verschärft sich ihre Situation natürlich noch mal", warnte Derwein.

Kritik an Sammelabschiebungen

Kritisch sieht die Seelsorgerin zudem die immer häufiger werdenden Sammelabschiebungen: "Da ist für uns gar keine individuelle Betreuung mehr möglich." Wenn bis zu 100 Leute gleichzeitig mit Charterflügen das Land verlassen sollen, gebe es keine Zeit mehr, zu prüfen, ob es nicht doch Vorbehalte gegen eine Abschiebung geben könnte.

Derwein forderte zudem die Befugnis, den gesamten Abschiebeprozess beobachten zu dürfen und nicht nur die letzte Station am Flughafen. Dann könnten die Mitarbeiter besser prüfen, ob die Menschen besondere Bedürfnisse haben, etwa weil sie psychisch krank sind.

Nora Frerichmann (epd)

1. Februar 2016