Religionsvertreter würdigen das deutsche Staatskirchenrecht

Berlin (epd). Die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften müssen nach Überzeugung des Landesbischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, weiter ausgestaltet werden. Für das Christentum und das Judentum passe das jetzige deutsche Staatskirchenrecht sehr gut, sagte Dröge am 16. Februar bei einer Podiumsdiskussion unter dem Motto "Wie viel Religion verträgt der Staat?" in Berlin. Die große Aufgabe bestehe jetzt allerdings darin, "dass auch der Islam dort hineinpasst", fügte der Theologe hinzu.

Organisatorischen Neuordnung für Muslime in Deutschland

Der Grünen-Politiker Volker Beck ermunterte die Muslime, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, wie etwa die großen christlichen Kirchen ebenfalls als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Die Hürden dafür seien gar nicht so hoch, sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Allerdings fürchteten die Funktionäre in den vier bestehenden großen muslimischen Verbänden wohl auch die Konsequenzen einer organisatorischen Neuordnung.

Das Staatskirchenrecht, oder auch Religionsverfassungsrecht, regelt die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Es geht in Teilen bereits auf die Weimarer Reichsverfassung zurück. Zu den teils in Einzelverträgen geregelten Angelegenheiten gehören neben Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot des Staates auch Fragen wie etwa die nach entsprechendem Religionsunterricht an den Schulen.

Bischof Dröge hob hervor, dass das deutsche Religionsverfassungsrecht historisch gewachsen sei und die Erfahrungen aus der Geschichte bis hin zum Totalitarismus aufgenommen habe. Heute biete es durch seine Verfasstheit auch eine Garantie gegen Fundamentalismus und Extremismus der Religionen, indem sich diese etwa über Bildungsangebote in den Schulen mit universellen Menschenrechten auseinandersetzten. Wer sich etwa für die Abschaffung der Kirchensteuer einsetze, sollte diese kultivierenden Errungenschaften des Staatskirchenrechts mitbedenken, mahnte der evangelische Theologe.

Disziplinierende Wirkung der bestehenden Regelungen

Auch Professor Micha Brumlik vom Zentrum für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg lobte die disziplinierende Wirkung der bestehenden Regelungen: So biete der Religionsunterricht die Chance, auf Missverständnisse zwischen den Religionen einzuwirken. Auch führe die Ausbildung von Geistlichen an weltlichen Universitäten dazu, vielleicht veraltete Vorstellungen in den Religionen zu relativieren.

Der Vorsitzende der Berliner Sehitlik-Moschee, Ender Cetin, erläuterte, Muslime in Deutschland fühlten sich bisher weniger wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eher "wie ein Verein". Er selbst wünschte sich organisatorische Fortschritte, so dass Muslime auch selbst aktiver in der Gesellschaft auftreten könnten. Von den Voraussetzungen für eine Körperschaft öffentlichen Rechts seien Muslime aktuell aber noch weit entfernt, räumte Cetin ein.

17. Februar 2016