Gericht beendet Kellerstreit an der Grabeskirche

Jerusalem (epd). Ein mehr als 20 Jahre währender Streit zwischen christlichen Mönchen und einem muslimischen Händler um einen Keller an der Grabeskirche in der Altstadt von Jerusalem ist beigelegt worden. Der Oberste Gerichtshof von Israel legte nun fest, dass in dem Keller eine Mauer gebaut wird, die genau der oberirdischen Grenze zwischen dem Kirchengrundstück und dem Laden folgt.

Dieser Entscheidung vorausgegangen waren jahrelange Rechtsverfahren an drei Gerichten sowie internationale Verwicklungen. Angefangen habe der Streit damit, dass koptische Mönche in dem Keller gegraben hätten und "Eimer voller Sand wegschleppten", sagte der Anwalt Reuven Jehoschua. Er vertritt den palästinensischen Händler Abed Salam el-Hirbarwi und eine weitere palästinensische Familie, die durch die Grabungen ihr Grundstück von den benachbarten christlichen Kopten bedroht sahen. Bis dahin war der große Keller auf der Seite der Grabeskirche ein Schutthaufen gewesen.

Affäre mit internationalen Ausmaßen

Jehoschua konnte mit einer einstweiligen Verfügung die Grabungen der Kopten stoppen. Trotzdem nahm die Affäre bald internationale Ausmaße an. Die Kopten wandten sich an die ägyptische Führung, denn in Ägypten machen die Kopten rund ein Drittel der christlichen Bevölkerung aus. Ägyptens früherer Präsident Husni Mubarak beauftragte den damaligen Palästinenserpräsidenten Jassir Arafat, sich der Sache anzunehmen. Die palästinensische Familie Hirbawi wiederum genoss die Rückendeckung des jordanischen Könighauses, das offiziell die Interessen der Muslime im Heiligen Land vertritt.

Zwischendurch nahm Arafats Sicherheitsdienst den Händler Hirbawi in Ostjerusalem gefangen und verschleppte ihn nach Ramallah. Erst nach ein paar Tagen sei der Händler "auf israelische Intervention" wieder freigekommen, sagte sein Anwalt. Er sei anschließend "nicht mehr derselbe" gewesen. Zwei Millionen Dollar hätten ihm seine Häscher für den Keller versprochen, doch Hirbawi lehnte ab.

"Hätte ich gewusst, worauf ich mich einlasse, hätte ich den Fall nie übernommen", sagte der Anwalt. "Tausende Stunden" habe er mit der Akte verbracht. Der Jurist ging in die Archive, beriet sich mit Archäologen und Historikern, um die Besitzansprüche zu klären. Erst im Jahr 1760 sei das Grundstück in Privatbesitz übergegangen, nachdem der unterirdische Raum zuvor jahrhundertlang "als Müllhalde genutzt worden war". 

Die nun gefundene Lösung empfindet Anwalt Jehoschua als logisch: "Die Grenze verläuft unterirdisch genau dort, wo sie auch überirdisch verläuft." Horizontal dürfen die christlichen Kopten nicht länger graben. Im letzten Akt mussten sich die Parteien noch auf den exakten Verlauf der neuen Mauer einigen. Auf zehn Zentimeter, die die Mauer breit sein wird, verzichtete Salah Hirbawi schließlich. Bei dem Prozess, den er von seinem Vater übernommen hatte, handelte es sich schließlich "alles in allem nur um einen Keller".

23. Februar 2016