Berliner Synode beschließt Traugottesdienste für Homosexuelle

Berlin (epd). In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare ab dem 1. Juli auch kirchlich heiraten. Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat dafür am Samstag in Berlin mit überwältigender Mehrheit ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen. Die Landeskirche ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.

Bischof Markus Dröge begrüßte die Entscheidung des Kirchenparlaments zum Abschluss der zweitägigen Frühjahrsberatungen in Berlin. Dabei habe sich auch gezeigt, dass es richtig gewesen sei, vor einem Jahr zunächst einen intensiven Beratungsprozess zu beschließen und die Entscheidung zur Gleichstellung erst jetzt zu treffen, sagte Dröge.

Begründete Ausnahmen bleiben möglich

«Wir freuen uns über das sehr klare und sehr eindeutige Signal", betonte sein Stellvertreter, Propst Christian Stäblein, der die Diskussionsforen in der Landeskirche begleitet hat:"Wir haben ein Gesetz, das eine Regel bestimmt und eine Ausnahme zulässt." Die Debatten darüber seien von Respekt und Offenheit im Umgang mit den verschiedenen Positionen geprägt gewesen.

Im Kirchenparlament wurde kurz vor der Abstimmung eine geheime Wahl beschlossen. Dabei stimmten 91 Synodale für die Gleichstellung Homosexueller bei kirchlichen Trauungen, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich.

Seit 2002 waren in der Landeskirche Segnungsgottesdienste für homosexuelle Lebenspartner möglich, die sich jedoch deutlich von den Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden sollten und nicht in die Kirchenbücher eingetragen werden mussten. Für Pfarrer und Gemeinden, die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, macht das neue Gesetz vorerst weiter Ausnahmen möglich, die jedoch gegenüber Vorgesetzten begründet werden müssen.

Die Synode beschloss zudem ein zinsloses Darlehen von 3,25 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Turms der 1945 zerstörten und 1968 abgerissenen Potsdamer Garnisonkirche. Dafür fand sich im Kirchenparlament nach langer und kontroverser Diskussion ebenfalls in geheimer Abstimmung eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Kredit soll erst ausgezahlt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des rund 26 Millionen Euro teuren ersten Bauabschnitts steht. Dafür fehlen nach Stiftungsangaben noch 2,8 Millionen Euro.

11. April 2016