Diakonie fordert Ende der Hartz IV-Sanktionen

Berlin (epd). Die Diakonie hat Korrekturen am Entwurf des Reformgesetzes zur Grundsicherung angemahnt. Von Rechtsvereinfachung könne keine Rede sein, sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Der Bundestag berät am Freitag über eine Gesetzesänderung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Insbesondere bei den Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger seien Änderungen notwendig, betonte Loheide.

Ziel der Reform ist es, die Anwendung des Zweiten Sozialgesetzbuches einfacher zu machen. Hier ist vor allem die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt. Die Diakonie kritisiert an dem Gesetzentwurf, dass das System nicht entbürokratisiert und die Sanktionen von Arbeitssuchenden nicht abgeschafft werden.

Ausgrenzung verschärft

 Die Strafen für Versäumnisse seien in ihrer Wirkung "sehr fragwürdig und sie verschärfen lediglich die soziale Ausgrenzung", argumentiert der evangelische Wohlfahrtsverband. Mit den neuen Regelungen würden vor allem junge Menschen schnell aus dem Hilfesystem bis in die Obdachlosigkeit gedrängt, statt sie zu unterstützen: Künftig könne der Regelsatz auch nach der dreimonatigen Sanktionsfrist weiter gekürzt oder einbehalten und für die Vergangenheit sogar zurückgefordert werden.

"Das in unserer Verfassung geschützte Recht auf ein Existenzminimum darf nicht durch Sanktionen eingeschränkt werden", betonte Loheide. Wissenschaftlichen Belege für positive Effekte von Sanktionen auf die Leistungsberechtigten gebe es nicht. Daher setze sich die Diakonie für die Abschaffung von Sanktionen und bessere Hilfen für Arbeitslose ein.

14. April 2016