Der Landtag von Schleswig-Holstein berät über den Gottesbezug in der Verfassung

Kiel (epd). Der Landtag in Schleswig-Holstein berät am 29. April erneut darüber, ob die Präambel der neuen Landesverfassung einen Gottesbezug bekommt. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des entsprechenden Gesetzes. Zur Debatte steht die Formulierung: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt", habe der Landtag diese Verfassung beschlossen.

Volksinitiative für einen Gottesbezug

Für die Änderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, 46 der 69 Abgeordneten müssten in der zweiten Lesung zustimmen, voraussichtlich im Juli. 31 Abgeordnete aus allen Fraktionen außer der Piratenfraktion haben den Gesetzentwurf bereits unterschrieben. Darunter ist auch der Grünen-Abgeordnete Andreas Tietze, der Präses der Landessynode der Nordkirche ist. 

Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion wurde im März 2015 eine Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet, die bis Juli mehr als 42.000 Unterschriften sammelte. Zu den Initiatoren gehören die ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD) sowie evangelische, katholische, muslimische und jüdische Repräsentanten.

28. April 2016