Zahl der Kirchenasyle erreicht Höchststand

Berlin (epd). Im Jahr des großen Andrangs von Flüchtlingen nach Deutschland hat auch die Zahl der Kirchenasyle einen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 620 Kirchenasyle gezählt, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" mitteilte. Für das Jahr 2014 hatte die ökumenische Gemeinschaft 430 Kirchenasyle registriert. Mit der Aufnahme in kirchliche Räume sollen Flüchtlinge vor einer Abschiebung bewahrt werden.

Den Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr 416 Kirchenasyle neu begonnen. Insgesamt 1015 Flüchtlinge, darunter 243 Kinder und Jugendliche, fanden dadurch in evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden, Kirchenkreisen, Klöstern und Studierendengemeinden Schutz vor der Abschiebung. Zusätzlich gab es elf ökumenische Kirchenasyle. Von 332 Kirchenasylen, die im vergangenen Jahr beendet wurden, fanden 323 einen positiven Ausgang: Sie führten mindestens zu einer Duldung der Betroffenen.

Enger Kontakt von Gemeinden und Bundesamt

Noch immer machen drohende Abschiebungen nach der sogenannten Dublin-Regel, also in das europäische Erstaufnahmeland, den größten Teil der Kirchenasyle aus. 567 der 620 Fälle waren Dublin-Fälle. Das Kirchenasyl, das in vielen Fällen die Abschiebung in ein anderen europäisches Land verhindert, war zu Beginn vergangenen Jahres Gegenstand eines heftigen Streits zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und den Kirchen. De Maizière warf den Religionsgemeinschaften vor, sich über das Recht zu stellen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zog eine weitgehend positive erste Bilanz zu der als Kompromiss zwischen Staat und Kirche ausgehandelten Vereinbarung, die einen engeren Kontakt zwischen engagierten Kirchengemeinden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorsieht. In vielen Kirchenasylfällen habe dadurch eine schnelle Lösung gefunden werden können, weil auch das Bundesamt die Härten anerkannt habe. Etliche Fälle hätten bereits vor dem Inkrafttreten eines Kirchenasyl gelöst werden können, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft.

6. Juni 2016