Kirchengericht: Die Längere Amtszeit für Bischof Abromeit in Pommern ist rechtmäßig

Greifswald (epd). Das Kirchengerichtsverfahren um die umstrittene Amtszeitverlängerung für den Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit ist endgültig beendet. Das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover habe die Rechtmäßigkeit bestätigt, teilte die Pressestelle der Nordkirche am 24. Juni mit. Andreas Ruwe und Wolfhard Molkentin, zwei ehemalige Mitglieder der pommerschen Synode, hatten geklagt, weil sie die vorzeitige Amtszeitverlängerung für Abromeit im Dezember 2011 im Vorfeld der Nordkirchen-Gründung beanstandeten. Nach ihrer Auffassung war das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht befugt. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben.

Die Amtszeit von Bischof Abromeit war bei seiner Wahl 2001 ursprünglich auf zwölf Jahre befristet worden. Zur Angleichung an die Situation in den damaligen Landeskirchen Nordelbien und Mecklenburg hatte das pommersche Bischofswahlkollegium im Dezember 2011 beschlossen, die Amtszeit Abromeits über 2013 hinaus bis 2019 zu verlängern.

Beschluss des Bischofswahlkollegiums "erscheint als rechtmäßig"

Die pommersche Landessynode hatte den Beschluss Anfang Januar 2012 mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Pfingsten 2012 wurde die Nordkirche als Zusammenschluss der Nordelbischen Kirche, der Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Kirche gegründet.

Das Kirchengericht der Nordkirche hatte am 16. August 2013 die Klage von Ruwe und Molkentin aus formalen Gründen abgelehnt. Das VELKD-Gericht erklärte die Revision der Kläger gegen das Urteil und die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision für unzulässig. Das Gericht merke in seinem Urteil an, dass der umstrittene Beschluss des Bischofswahlkollegiums "als rechtmäßig erscheint", sagte Winfried Eberstein, Rechtsdezernent des Landeskirchenamtes: "Es ist zu hoffen, dass auch diese Einschätzung zu einer Befriedung der Situation beiträgt."

27. Juni 2016