Altbischof Huber: Religionsfreiheit gilt für alle Bürger

Berlin (epd). Der Berliner Altbischof Wolfgang Huber hält das deutsche Staatskirchenrecht auch in Zeiten von Zuwanderung und einer pluraler werdenden Gesellschaft weiter für passend. Im Umgang mit den Religionsgemeinschaften brauche die Bundesrepublik keine neue Regeln, schreibt der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Berliner "Tagesspiegel".

Stattdessen müssten "die vorhandenen von den Einzelnen beherzigt, vonseiten der Religionen vernünftig genutzt und vom Staat gerecht angewandt werden". Wenn in diesem Zusammenhang eine Grundsatzdebatte über das geltende Staatskirchenrecht angezettelt werde, lenke das von den zentralen Aufgaben eher ab. "Manche wollen die Gelegenheit für den Versuch nutzen, die Religionen insgesamt aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Doch damit ist, wie das Beispiel Frankreich zeigt, niemanden gedient", betont der evangelische Theologe.

Gerade die Religionsfreiheit diene nicht zuletzt dem Schutz von Minderheiten. Sie gelte für alle Bürgerinnen und Bürger und kenne kein zweierlei Recht. Das schließe auch Verbote aus, die sich gezielt gegen bestimmte Religionen richteten, generelle Verbote von Kopftuch oder Burka eingeschlossen. "Der Staat kann nicht eine bestimmte Religion zur Staatsreligion machen" und habe auch nicht das Recht das "christliche Abendland" zu definieren, so der Altbischof.

Verschärfte Pluralität einer Gesellschaft verpflichte aber auch zur Wachsamkeit an den Rändern, schreibt Huber weiter. Eine fundamentalistisch geprägte Abwertung Andersglaubender, gruppenbezogene Vorurteile oder die religiöse Rechtfertigung von Gewalt könnten nicht hingenommen werden.

26. September 2016