Besonderer Schutz für Feiertage

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Karfreitags als „stiller Feiertag“ in Bayern hat Hans Ulrich Anke, Präsident des Kirchenamtes der EKD, heute erneut seine Erklärung vom 30. November bekräftigt: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Feiertags-Schutzregelungen ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt. Es hat damit auch den besonderen Schutz des Karfreitags als stillen Feiertag auch vor dem Hintergrund immer mal wieder auftretender Anfragen bekräftigt. Das ist zu begrüßen. Denn der Gesellschaft wie dem Einzelnen tut es gut, wenn das geschäftige Treiben des Alltags an einem solchen besonders geprägten Feiertag eine auch äußerlich besonders deutlich zu spürende Unterbrechung erfährt. Nicht alles Leben ist Trubel und Unterhaltung. Für den christlichen Glauben ist es von zentraler Bedeutung, Jesu Leiden und Sterben zu bedenken. Dieses auch in äußerlich gewährleisteter Stille tun zu können, hat die Feiertagskultur in Deutschland geprägt. Niemand wird gezwungen, sich dem anzuschließen. Das aber zu respektieren, ist auch für andere zumutbar. Darauf wird auch der Freistaat Bayern sicher bei der Regelung von Ausnahmemöglichkeiten für andere Veranstaltungen am Karfreitag achten.“

8. Dezember 2016