Bayern will strengen Karfreitagsschutz beibehalten

München/Hannover. Der Karfreitag soll in Bayern weiterhin als besonders stiller Tag im Feiertagsgesetz geschützt bleiben. Regierung und CSU-Fraktion im Landtag seien sich einig, "dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 12. Dezember mit.

Änderungen am bisherigen Feiertagsrecht schloss der Innenminister damit aus. "Deswegen werden auch weiterhin öffentlich wahrnehmbare Spaßveranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untersagt bleiben", betonte Herrmann. Leitlinie sei weiterhin, den Charakter der stillen Tage in Bayern "auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten".

Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich auszugestalten

Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich bestätigt, dass der Gesetzgeber das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten könne. "Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stille-Schutz zu schaffen", sagte Herrmann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November den in Bayern besonders strikten Feiertagsschutz des Karfreitags als "unverhältnismäßig" gekippt. Anders als für die übrigen "stillen Tage" schließt das bayerische Gesetz eine Befreiung von den Handlungsverboten am Karfreitag grundsätzlich aus. Herrmann kündigte als Reaktion darauf an, jede Ausnahme künftig im Einzelfall sorgfältig prüfen zu lassen. Eine Gesetzesänderung sei nicht nötig. Am Karfreitag sind dem bayerischen Gesetz zufolge zum Beispiel alle musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb grundsätzlich verboten.

"Nicht alles Leben ist Trubel und Unterhaltung"

In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte auch der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, die Bekräftigung des Feiertagsschutzes hervorgehoben:  "Das Bundesverfassungsgericht hat die Feiertags-Schutzregelungen ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt. Es hat damit auch den besonderen Schutz des Karfreitags als stillen Feiertag auch vor dem Hintergrund immer mal wieder auftretender Anfragen bekräftigt", so Hans Ulrich Anke im November. Dies sei zu begrüßen. "Denn der Gesellschaft wie dem Einzelnen tut es gut, wenn das geschäftige Treiben des Alltags an einem solchen besonders geprägten Feiertag eine auch äußerlich besonders deutlich zu spürende Unterbrechung erfährt. Nicht alles Leben ist Trubel und Unterhaltung."

Für den christlichen Glauben sei es von zentraler Bedeutung, Jesu Leiden und Sterben zu bedenken. "Dieses auch in äußerlich gewährleisteter Stille tun zu können, hat die Feiertagskultur in Deutschland geprägt. Niemand wird gezwungen, sich dem anzuschließen. Das aber zu respektieren, ist auch für andere zumutbar." Darauf werde auch der Freistaat Bayern sicher bei der Regelung von Ausnahmemöglichkeiten für andere Veranstaltungen am Karfreitag achten, prognostizierte Anke.

epd/EKD

13. Dezember 2016