EU-Netzwerk: Sonntagsarbeit zurückfahren

Brüssel (epd). Ein europäisches Netzwerk hat dazu aufgerufen, den Sonntag per EU-Gesetz erneut zum wöchentlichen Ruhetag zu machen. Der Sonntag stelle "eine wesentliche Säule des europäischen Sozialmodells" dar, erklärte die Europäische Sonntagsallianz in Brüssel. Die Allianz ist ein Netzwerk von nationalen Sonntagsallianzen, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und Kirchen, zu dem auch das Brüsseler Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehört.

Die Sonntagsarbeit in der EU nehme zu, erklärte die Sonntagsallianz unter Berufung auf die EU-Agentur Eurofound. Eurofound zufolge gaben rund 30 Prozent der Befragten an, im Jahr 2015 mindestens einen Sonntag im Monat gearbeitet zu haben, gegenüber 28 Prozent 2010 und 27,5 Prozent 2005.

Nur "unverzichtbare Dienste" am Sonntag

Gerade in Zeiten der Digitalisierung seien aber alle EU-Bürger "dazu berechtigt, anständige Arbeitszeiten zu haben", schrieb die Sonntagsallianz. Nur "unverzichtbare Dienste" sollten sonntags vorgehalten werden. Die Allianz fordert daher, den Sonntag erneut als Ruhetag in die EU-Arbeitszeitrichtlinie aufzunehmen. Zugleich rief sie die Bürger auf, der Sonntagsallianz in Wort und Bild mitzuteilen, warum der Sonntag ein besonderer Tag sei.

Ob die Forderung nach Gesetzesänderung Erfolg hat, ist offen. Auf EU-Ebene gilt derzeit die Arbeitszeitrichtlinie von 2003. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, das die einzelnen EU-Länder im Detail ausführen können. Die Richtlinie schreibt für Arbeitnehmer pro Woche "eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden" vor, lässt den Zeitpunkt dafür aber offen.

Jährliches Werben für den arbeitsfreien Sonntag

Eine frühere Fassung des Gesetzes von 1993 hatte noch den Sonntag als Standard-Ruhetag vorgesehen. 2010 sei eine erneute Überarbeitung des Gesetzes angestoßen, aber dann nicht weiter verfolgt worden, sagte die Sozialexpertin und SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach Ansicht der EU-Kommission betrifft die Frage der Sonntagsarbeit unter anderem soziale und religiöse Aspekte, für die die EU nicht zuständig ist. Daher seien die einzelnen Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, die Kommission plant in diesem Punkt keine Änderung.

Die Europäische Sonntagsallianz wirbt alljährlich am 3. März für den arbeitsfreien Sonntag und generell für arbeitnehmer- und familienfreundliche Arbeitszeiten. Die Wahl des 3. März führt sie bis auf den römischen Kaiser Konstantin zurück. Dieser habe ein Edikt zur Sonntagsruhe erlassen, das am 3. März 321 nach Christus in Kraft getreten sei.

3. März 2017