Diakonie verteidigt weiter kirchliches Arbeitsrecht

Eichstätt (epd). Trotz der geplatzten Tarifverhandlungen hat der Bundesverband der Diakonie das kirchliche Arbeitsrecht des Dritten Weges als erfolgreiches Instrument zur Lohnfindung bezeichnet. Vorstand Jörg Kruttschnitt verwies bei einer Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht darauf, "dass die Löhne und Gehälter in den diakonischen Einrichtungen deutlich über dem Branchendurchschnitt liegen". Statt Haustarifen, wie es sie in vielen privaten Sozial- und Pflegeunternehmen gebe, gelte bei der evangelischen Kirche ein verlässlicher Flächentarif.

Die Diakonie lehnt nach Kruttschnitts Worten ein Streikrecht für die kirchlich Beschäftigten trotz Protesten von Mitarbeitervertetern und der Gewerkschaft ver.di ab. "Wir sehen nicht, wie ein Streikrecht mit dem kirchlichen Selbstverständnis in Einklang gebracht werden kann", sagte Kruttschnitt vor 500 Zuhörern auf der kirchlichen Fachtagung.

Schlichter soll Streit über Lohnerhöhungen beilegen

Offenbar aufgrund unüberbrückbarer Meinungsdifferenzen hat die Arbeitnehmerseite jüngst die Arbeitsrechtliche Kommission zur Lohnfindung verlassen. Nun solle ein Schlichter den Streit über die Lohnerhöhungen für die rund 120.000 Diakoniebeschäftigten beilegen, hieß es von Experten in Eichstätt. Zugleich hieß es, dass in den meisten der rund 20 regionalen Tarifkommissionen der Diakonie die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne Schlichter zu einer Einigung über Tariferhöhungen kommen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte im Herbst 2012 in einem grundlegenden Urteil das Recht der Kirchen bestätigt, Streiks in ihren Einrichtungen zu verbieten. Das Gericht hatte dazu allerdings zur Bedingung gemacht: Gewerkschaften sind in den Tarifkommissionen angemessen zu beteiligen, die erzielten Vereinbarungen sind von den diakonischen Arbeitgebern verbindlich umzusetzen, und bei Nichteinigung legt ein Schlichtungsausschuss die Tariferhöhung fest. Die Gewerkschaft ver.di ist mit ihrer Beschwerde gegen das BAG-Urteil beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

6. März 2017