Bischöfe rufen beim Moscheebau zur Besonnenheit auf

Erfurt (epd). Im Streit über die geplante Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt-Marbach haben das Bistum Erfurt und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zu Besonnenheit aufgerufen. Die Bischöfe der beiden Kirchen, der Katholik Ulrich Neymeyr und die Protestantin Ilse Junkermann, wendeten sich entschieden gegen einen Missbrauch des Kreuzes als "Kampfeszeichen", heißt es in einer verbreiteten gemeinsamen Erklärung.

Die Geistlichen reagierten damit auf Aktionen einer Gruppierung, die sich "Bürger für Erfurt" nennt. Anfang März hatte sie zwei zehn und vier Meter hohe Kreuze als Zeichen des Protestes in unmittelbarer Nähe des geplanten Bauplatzes für die Moschee errichtet. Es wäre der erste Neubau einer Moschee in Thüringen.

Kreuz nicht zur Stimmungsmache benutzen

"Das Kreuz als Symbol des Christentums ist ein Zeichen der Gewaltlosigkeit, kein Kampfeszeichen", schreiben die Bischöfe. Das Kreuz, an dem Jesus Christus gestorben sei, stehe für Gottes Liebe zu den Menschen, und zwar zu allen Menschen. "Wir sind aufgerufen zum Dialog und dem Respekt vor anderen Menschen und Religionen. Wer das Kreuz benutzt, um – egal in welche Richtung – Stimmung zu machen gegen Andersdenkende oder andere Glaubensrichtungen, missbraucht dieses christliche Symbol", erklärten Neymeyr und Junkermann. Die verbalen Angriffe verschiedener Initiativen in sozialen Netzwerken führten nur zu weiteren Eskalationen.

Zu dem geplanten Moschee-Neubau in Erfurt-Marbach bekräftigten die Bischöfe ihre Haltung. Aus dem Grundgesetz gehe klar hervor: Religionsgemeinschaften hätten das Recht auf die freie Ausübung ihrer Religion. "Deshalb begrüßen wir als christliche Kirchen den Moschee-Neubau in Erfurt. Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, sollte sich fragen, ob er auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht", unterstrichen die leitenden Geistlichen.

Die Baupläne erregen seit einem knappen Jahr die Gemüter. Die Ahmadiyya-Gemeinde stellte im Dezember überarbeitete Pläne vor. Sie sehen unter anderem ein um drei auf acht Meter Höhe verkleinertes Zierminarett und weiterhin eine Kuppel vor. Hintergrund für die Korrekturen war ein Wechsel des vorgesehenen Baugrundstücks.

15. März 2017