Experte: Kirchenasyl gegenüber Behörden verteidigen

Der Koordinator der Kirchenasyle in Bayern, Stefan Theo Reichel, hat zu einer Verteidigung des Kirchenasyls gegenüber Behörden aufgerufen.

Iranisches Paar lebt im Kirchenasyl im evangelischen Weigle-Haus in Essen (Foto vom 12.02.2015).
Ein iranisches Paar hat im evangelischen Weigle-Haus in Essen Kirchenasyl gefunden (Foto vom 12.02.2015).

Münster (epd). Der Koordinator der Kirchenasyle in Bayern, Stefan Theo Reichel, hat zu einer Verteidigung des Kirchenasyls gegenüber Behörden aufgerufen. Die beiden großen Volkskirchen sollten sich energischer in die gesellschaftliche Debatte einmischen, wie Flüchtlinge aufgenommen und behandelt werden, sagte Reichel am 22. April in Münster. Es brauche eine "Zähigkeit und Standhaftigkeit eines Martin Luther", um die humanitären Interessen von Flüchtlingen notfalls auch gegenüber den Behörden zu verteidigen, sagte der Beauftragte der Bayerischen Landeskirche für die Beratung und die Koordination in Fragen des Kirchenasyls.

Es gebe zwar zum Kirchenasyl eine Absprache zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sagte Reichel. Eine tatsächliche rechtliche Grundlage dafür gebe es jedoch nicht. Selbst wenn Behörden eine Anzeige wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" gegen Klöster oder Pfarrer erstatteten, gebe es keinen Grund, sich deswegen einschüchtern zu lassen, sagte Reichel. In den meisten Fällen würden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Sorgsame Prüfung der Fälle

Reichel berichtete von einer starken Zunahme von Kirchenasylfällen insbesondere in Bayern. Rund 1.000 Menschen seien aktuell bundesweit im Kirchenasyl, davon knapp die Hälfte in Bayern. Das habe damit zu tun, dass die Verwaltungsgerichte in Bayern besonders harte Urteile fällten.

Es werde sehr sorgsam geprüft, wer in das Kirchenasyl aufgenommen werde, berichtete Reichel. Meistens handele es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Dabei gehe es darum, dass die Flüchtlinge in das Land, dass sie bei ihrer Einreise in die EU als erstes betreten hätten, zurückgewiesen werden sollten.