Bereits 1936 gründeten die Vertreter der Landeskirchen die Arbeitsgemeinschaft landeskirchlicher Archivare.
1956 gliederte sich die personenbezogene Arbeitsgemeinschaft in die Sektionen der Archivare und Bibliothekare.
1961 institutionalisierte sich der lockere Personenzusammenschluss im Rahmen der EKD als Arbeitsgemeinschaft für das Archiv- und Bibliothekswesen in der evangelischen Kirche. Nach der Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR schlossen sich 1970 die ostdeutschen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft für kirchliches Archiv- und Bibliothekswesen zusammen. Diese durch die politischen Umstande erzwungene organisatorische Verselbständigung konnte bereits 1990 - unmittelbar nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten - durch den Zusammenschluss der beiden Arbeitsgemeinschaften überwunden werden.
Die Arbeitsgemeinschaft gliedert sich in drei Bereiche:
Die tragenden Säulen bilden der Verband kirchlicher Archive und
der Verband
kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken, in denen die fachliche Arbeit der AG
stattfindet. Mitglieder der Verbände sind nicht einzelne Personen, sondern die Archive
und Bibliotheken als Institutionen; diese sind in der Regel rechtlich unselbständige
Einrichtungen. Die Vertreter der Träger der Archive und Bibliotheken bilden den dritten
Bereich der Arbeitsgemeinschaft: die Gruppe der für das
kirchliche Archiv- und Bibliothekswesen zuständigen Dezernenten und
Referenten. Sie berät den Vorstand und die Verbände in Rechts- und
Organisationsfragen.
Die Arbeitsgemeinschaft soll Aufgaben übernehmen, die von den einzelnen Einrichtungen nicht erfüllt werden können, also vor allem Grundsatzfragen klären, wissenschaftliche Publikationen herausgeben und Gutachten erstatten. Sie berät die Mitgliedseinrichtungen, fördert den Erfahrungsaustausch und vertritt das kirchliche Archiv- und Bibliothekswesen in der überregionalen Öffentlichkeit.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt in erster Linie dem zehnköpfigen Vorstand der Arbeitsgemeinschaft. Alle drei Jahre finden Mitgliederversammlungen statt. Sie dienen nicht nur der Rechenschaftslegung und der Wahl der Gremien, sondern haben stets auch den Charakter von Fachtagungen zur Information und Fortbildung der Teilnehmenden.
Satzung
Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der
evangelischen Kirche
vom 15. Juli 1991 in der ab 1. März 1995 geltenden Fassung (veröffentlicht im
Amtsblatt der EKD, Heft 5/1995, S. 216-218)
Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche
Dr. Michael Häusler
Altensteinstr. 53
14195 Berlin
Tel.: 030 / 83001-561
Fax: 030 / 83001-122
email: archiv@diakonie.de