Auslandsvikariat

Information zum Auslandsvikariatsprogramm der EKD

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Richtlinien für das Auslandsvikariatsprogramm der EKD




"Es war für mich ein Jahr voller Überraschungen, neuer Erfahrungen und mit dem Bewusstsein, auf dem Weg meiner pastoralen Arbeit und Lebensführung vorangekommen zu sein", schreibt eine Vikarin über ihre Auslandszeit.

Das Auslandsvikariatsprogramm der EKD steht unter dem Leitgedanken des weltweiten ökumenischen Lernens in der Kirche Jesu Christi.

Im Rahmen dieses Programms vermittelt und fördert das Kirchenamt der EKD Vikariate

  • in deutschsprachigen Gemeinden oder Kirchen deutscher Herkunft im Ausland, mit denen die EKD vertragliche Beziehungen unterhält, (http://www.auslandsgemeinden.de/)
  • bei anderen ökumenischen Partnerkirchen und Institutionen im Ausland

Vikariate im Ausland sind

  • sowohl als Lehrvikariate zwischen dem Ersten und Zweiten Theologischen Examen
  • als auch als Spezialvikariate im Anschluss an das Zweite Theologische Examen möglich.

(Wegen der Ausbildungskonzepte der Landeskirchen, die eine Gliederung und Verzahnung von Praxis in der Gemeinde und Kursen im Predigerseminar vorsehen, sind Lehrvikariate allerdings sehr selten und allenfalls in den unmittelbaren Nachbarländern möglich.)

Die Ziele, Voraussetzungen und die einzelnen Verfahrensschritte sind in den Richtlinien für das Auslandsvikariatsprogramm der EKD beschrieben. Dort heißt es:

"Das Auslandsvikariat kann eine gute Möglichkeit sein,

  • unterschiedliche und vielfältige ökumenische Erfahrungen zu sammeln,
  • Chancen und Probleme von Gemeinden kennen zu lernen, die unter anderen als volkskirchlichen Bedingungen leben,
  • den eigenen nationalen, gesellschaftlichen, kulturellen und theologischen Horizont zu erweitern,
  • durch Mitarbeit bei den spezifisch pfarramtlichen Aufgaben in einer Auslandsgemeinde zu helfen."

Das Verfahren beinhaltet, dass sich Interessentinnen und Interessenten (mindestens ein halbes Jahr vor Antritt des geplanten Auslandsvikariates) beim Kirchenamt der EKD schriftlich bewerben. Nach einem ausführlichen Gespräch, zu dem die Bewerberinnen bzw. Bewerber nach Hannover eingeladen werden, und bei Zusage der Landeskirche, sie für ein einjähriges Vikariat im Ausland bei Weiterzahlung der Bezüge freizustellen, vermittelt dann das Kirchenamt der EKD die Vikarin bzw. den Vikar in einen entsprechenden Dienst. Dabei wird auf die besonderen Interessen und Fähigkeiten der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber, auf Anfragen von Auslandsgemeinden, und auf die Wünsche der Landeskirchen im hohem Maß Rücksicht genommen.

Ökumenische Kompetenz wird vor allem durch Erfahrungen in anderen kirchlichen Kontexten erworben, und kommt den Landeskirchen zu Gute. Das Auslandsvikariat bietet dazu eine Möglichkeit.

Auslandsvikariate betreffende Anfragen an das Kirchenamt beantworten



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