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Calvin

calvin.de: Die Internetseite zu Johannes Calvin

Der Franzose Johannes Calvin (1509-1564) war neben Luther einer der bedeutendsten Reformatoren. Er hat das Reformationswerk Luthers weitergeführt und dem Protestantismus in Westeuropa zum Durchbruch verholfen. 25 Jahre lang war er evangelischer Pfarrer in Genf. Mehrere tausend Briefe sind von ihm erhalten, mit denen er die Reformation in ganz Europa unterstütze. Außerdem hat er weit über 100 Schriften und Bücher verfasst, die in viele Sprachen übersetzt wurden. Zeitweise war er sogar der meistgelesene Autor des 16. Jahrhunderts. Durch die 1559 von Calvin begründete Akademie wurde Genf zu einem Bildungsschwerpunkt des reformierten Protestantismus, der heute weltweit etwa 80 Millionen Mitglieder in 107 Ländern umfasst.

Mit dem Calvin-Jahr wurde 2009 die "Luther-Dekade" der Evangelischen Kirche in Deutschland überaus erfolgreich eröffnet. Weltweit wurde des 500. Geburtstages des Genfer Reformators gedacht, der mit seiner Theologie und seiner rationalen Weltsicht zur Entwicklung der modernen Gesellschaft beigetragen hat. Die folgenden Themenjahre der "Luther-Dekade" werden vielfach Anlass geben, erneut über Calvin und sein Wirken nachzudenken. 2014 ist Calvin 450. Todestag.

CALViN

Was machte Calvin am 09. Februar 1559?

Calvin bittet seinem Vertrauten, den Arzt Gratarolo in Basel, dass er seinen Einfluss auf den Zunftmeister Oberried geltend mache, da dieser von Bern aus gebeten wurde, den Streit mit Perrin und den anderen aus Genf Verbannten zu schlichten. (Calvins Briefe Bd. 3, S. 993)

Mit Calvins Institutio durch das Jahr

Aber sooft man den Beschluß irgendeines Konzils vorbringt, möchte ich, daß man zunächst gründlich erwägt, zu welcher Zeit es gehalten worden ist, aus welchem Grunde und mit welcher Absicht man es gehalten hat und was für Leute dabei waren. Alsdann soll man, das möchte ich weiter, den Gegenstand, um den es sich handelt, nach dem Richtmaß der Schrift prüfen, und das soll in der Weise vor sich gehen, daß die Entscheidung des Konzils ihr Gewicht hat und als vorläufiges Urteil (plaeiudicium) gilt, aber doch die Prüfung, von der ich sprach, nicht hindert.

(Institutio IV, 9,8)

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Publikationsdatum dieser Seite: 09.02.2010 01:41