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Gütesiegel

Qualität und Preis bestimmen, welches Produkt gekauft wird. Aber angesichts der zunehmenden "Spar-Mentalität" sollte es nicht dazu kommen, dass allein der Preis den Ausschlag gibt, ob Produkt X oder Y beschafft wird.
Die Qualität eines Produktes - dahinter verbirgt sich im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem Sicherheit, Zuverlässigkeit und gute Bedienbarkeit - ist oft bei einer Kaufentscheidung überhaupt nicht zu beurteilen, da z. B. bei Geräten das Gehäuse die relevanten Dinge verdeckt. Subjektive Eindrücke, wie eine gute Werbung, schönes Aussehen oder ein bekannter Markenname, vermitteln oft ein verzerrtes Bild der wahren Qualität.
Um Qualität objektiv dazustellen, existieren viele Prüf-, Güte- und Qualitätssiegel. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige von ihnen vor und erläutern, was sich dahinter verbirgt:

  In erster Linie bedeutet die CE ("Communauté Européenne")-Kennzeichnung  eine Handelserlaubnis innerhalb der Europäischen Union. Alle Produkte, für die eine europäische Richtlinie gilt, müssen mit diesem Zeichen versehen sein. Der Hersteller (oder derjenige, der das Produkt nach Europa einführt, um es dort zu verkaufen) bringt das Zeichen selber an. Er verspricht damit, dass das Produkt die erforderlichen europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit einhält. In einer dem Produkt beiliegenden Konformitätserklärung sind die entsprechenden europäischen Richtlinien einzeln genannt. Nur für einige Produktgruppen (z. B. Medizinprodukte) muss von einer Prüforganisation ein Nachweis der Normeinhaltung erbracht werden.
  Das GS ("Geprüfte Sicherheit")-Zeichen dürfen Hersteller nur anbringen, wenn eine anerkannte Prüfstelle bescheinigt hat, dass das Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Die Zertifizierung soll den/die Benutzer/in und Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung aber auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung vor Schaden schützen. Das Produkt wird dafür einer Baumusterprüfung unterzogen. Kontrollen bei der Fertigung prüfen, ob neue Produkte noch dem geprüften Baumuster entsprechen.
Ein GS-Zeichen ist damit ein Qualitätsmerkmal im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es enthält im Zeichen immer das Logo des Prüfinstituts. Ein GS-Zeichen ohne zusätzliches Logo darf nicht verwendet werden.
 





















Seit 1984 vergeben die berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen ihr eigenes Prüfzeichen, das DGUV Test-Zeichen (ehemals BG-Zeichen). Gekennzeichnet werden können verwendungsfertige Arbeitsmittel ebenso wie Teile, Anbau- und Zusatzgeräte und Teilaspekte. Eine umfassende Baumusterprüfung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test ist Voraussetzung, damit ein Produkt das DGUV Test-Zeichen erhalten kann. Dabei wird festgestellt, ob das Produkt die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz einhält. Eine Produktionskontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil des Zertifizierungsprogramms, um den Schutz des Zeichens sicherzustellen.
Ein Zertifikat mit Zuerkennung des DGUV Test-Zeichens ist maximal fünf Jahre gültig. Wenn das Produkt auch weiterhin die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt, ist eine Verlängerung möglich.

DGUV Test-Zeichen für Teilaspekte
Wird ein besonderer Teilaspekt geprüft, kann ein spezielles DGUV Test-Zeichen vergeben werden, das in einem Zusatz auf den Teilaspekt hinweist. Welche Anforderungen für das jeweilige Zeichen gestellt werden, ergibt sich aus dem entsprechenden Prüfgrundsatz.
Die Anforderungen, die von den berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erarbeitet wurden, gehen hierbei z. T. über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Das DGUV Test-Zeichen hilft somit sicheren und gesundheitsgerechten Produkten, sich aus der Masse abzuheben.
Informationen zum Prüf- und Zertifizierungssystem der DGUV gibt es bei der DGUV.

  TCO steht für "Tjänstemännens Centralorganisation". Das ist der Dachverband der schwedischen Angestelltengewerkschaften. 1992 wurden dort erstmals eigene Prüfkriterien für Bildschirme entwickelt (TCO 92). Die Prüfkriterien der TCO umfassen die folgenden vier Aspekte: Ergonomie, Umwelt, Energie, Emissionen.
Mit den in den Folgejahren festgelegten Standards wurden teilweise die Kriterien verschärft, neue Richtlinien formuliert und auf andere Produkte ausgedehnt. Das TCO-Siegel gibt es heute für Bildschirme, Computer, Büromöbel und Handys.
Ein TCO-Siegel ist somit ein Zeichen für ein "gutes" Produkt. Im Einzellfall muss aber geschaut werden, welche Kriterien in das Siegel einfließen. 
Informationen zu den Qualitätskriterien gibt es unter http://www.tcodevelopment.com/
  Der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.) ist der Berufsverband für Berufsgruppen in der Elektrotechnik. Er erarbeitet eigene Standards (die erste 1893 auf der Wartburg!) und ist aktiv an der Normung beteiligt.
Das VDE-Zeichen kennzeichnet die Konformität mit VDE-Bestimmungen, europäischen und internationalen Sicherheitsstandards. Es steht für Sicherheit hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.
Es sollten nur elektrische Geräte gekauft werden, die dieses Zeichen tragen.
  Das AGR-Gütesiegel (Aktion Gesunder Rücken e.V.) wird nur für Produkte vergeben, die sich mehr oder weniger auf die Rückengesundheit auswirken können (Stühle und andere Sitzmöbel, Betten, Schuhe, PC-Eingabegeräte, Autositze usw.). Der AGR verkauft einen Einkaufsleitfaden für rückengerechte Produkte.
Partner des Vereins sind u. a. Berufsgruppenverbände (Physiotherapeuten, Orthopäden usw.), andere Vereine und Verbände zur Rückengesundheit. Das Gütesiegel wird laut eigener Angaben "nach strengen Prüfkriterien" von einer Kommission "mit ausgewiesenen medizinischen Experten" vergeben.
  Die STIFTUNG WARENTEST ist eine staatlich unterstützte Verbraucherorganisation, die 1994 von der Bundesregierung als Institut gegründet wurde. Als Stiftung bürgerlichen Rechts ist sie eine unabhängige Einrichtung. Die Prüfkriterien und das Prüfprogramm werden in einem Fachbeirat entwickelt und festgelegt. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Herstellern, der Verbraucher und unabhängigen Experten/innen und wird für jeden Test neu gebildet.
Für die Prüfungen werden unabhängige Spezialinstitute im In- und Ausland beauftragt. Die STIFTUNG WARENTEST bewertet die Ergebnisse und vergibt Qualitätsurteile, die dann in der von Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift "test" veröffentlicht werden.
Die Hersteller bzw. Dienstleister dürfen das Zeichen auf ihren Produkten verwenden. Die wahrheitsgemäße Werbung mit dem Zeichen wird durch STIFTUNG WARENTEST kontrolliert.
Die Tests werden unabhängig durchgeführt und sind glaubwürdig. Testobjekte werden nicht direkt beim Hersteller, sondern im Geschäft gekauft.
  Das Keymark ist ein europäisches Zertifizierungszeichen, welches die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen der Europäischen Normen kennzeichnet. Prüfungen dürfen nur durch anerkannte Institute durchgeführt werden. Demnach entsprechen alle mit dem Keymark gekennzeichneten Produkte einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Die Anforderungen der Normen berücksichtigen je nach Produkt bzw. Produktgruppe Aspekte der Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutzes.
  Unter dem Dach des Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) werden alle deutschen Gütezeichen verwaltet (zur Zeit ca. 160). Produzierende Betriebe und Dienstleistungsunternehmen vereinbaren mit der Schaffung eines Gütezeichens verbindliche Qualitätsstandards für einzelne Produkte. Die Palette der Gütezeichen reicht von vielen Baustoffen, Markenbutter, Kompressionsstrümpfen und Nachhilfeunterricht bis hin zum Buskomfort. Eine Liste der vielen Gütezeichen, darunter auch der "Blaue Engel", und ihr Hintergrund ist auf der Internetseite des RAL zu finden: www.ral.de