Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle 4 Jahre zu prüfen (z.B. Steckdosen, Verteilerschrank, Kühlschrank, Elektroherd usw.).
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros oder ähnlichen Bereichen sollten in regelmäßigen Zeitabständen (ca. alle 2 Jahre) überprüft werden (PC, Radio, Stehlampe, Kaffeemaschine usw.).
Die angegebenen Fristen sind Richtwerte. Die Prüffristen können verlängert werden, wenn die Geräte einer geringeren Belastung und geringer Nutzung ausgesetzt sind. Beträgt die Fehlerquote höchstens 2% kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.
Die Prüfungen sollten schriftlich dokumentiert werden
Raumlufttechnische Anlagen müssen neben der elektrotechnischen Überprüfung auch noch regelmäßig gewartet werden. Bei unzureichender Wartung und Reinigung dieser Anlagen können sich Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze etc.) in der Anlage verteilen bzw. vermehren und durch den Luftstrom in den belüfteten Räumen verteilt werden.
Die Richtlinie VDI 6022 "Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen" regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen.
Ein "EFAS informiert" zum Thema "Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" können Sie als pdf-Datei herunterladen. Darin enthalten sind unter anderem auch Empfehlungen zur praktischen Umsetzung dieser Vorschrift.
Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift "BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de) als pdf-Datei zum Herunterladen.
