Glockenanlagen
Bei Glockenanlagen kann es durch Materialfehler, Verschleiß- oder Ermüdungserscheinungen zu ganz erheblichen Unfallgefahren kommen. Deshalb ist eine jährliche Wartung und Prüfung der Glockenanlage durch eine Fachfirma vorgeschrieben. Als Hilfestellung hierzu gibt es Musterverträge vom Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen (zu finden in der VBG-Broschüre "Sichere Kirchtürme und Glockenträger" , als pdf-Datei zum Herunterladen auf der Internetseite der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de)).
Hinweis: Beim Betreten der Glockenanlage darf es nicht zu einer Gefährdung durch elektrischen Strom und einer ungewollten Bewegung der Glocken kommen. Daher muss die Glockenanlage mit einem abschließbaren Hauptschalter versehen sein, der sich praktischerweise vor der Glockenanlage befinden sollte. Dieser ist vor dem Betreten der Glockenanlage auf "aus" zu stellen und mit einem Vorhängeschloss zu sichern.
Sichere Verkehrswege und ausreichende Beleuchtung im gesamten Kirchturm sollten ebenfalls vorhanden sein.
