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Grabsteine auf Friedhöfen

Prüfung von Grabsteinen auf Standfestigkeit
Gemäß Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft müssen Grabsteine jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Nicht standfeste Grabsteine müssen gesichert oder entfernt werden.
Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung ihre Standhaftigkeit verlieren. Insbesondere nach der Winterperiode sollte daher die Standfestigkeit überprüft werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabsteine und sonstigen Grabausstattungen dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Schäden oder Unfallgefahren sind umgehend zu beseitigen oder durch eine Fachfirma bzw. eine Fachkraft (Steinmetz) beseitigen zu lassen.

Der Friedhofsträger muss sicherstellen, dass Grabsteine und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden und die oben genannte jährliche Standfestigkeitsüberprüfung erfolgt. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten.
Bei der Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit gegeben ist, wenn der Grabstein unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (normale horizontale Armkraft, keine Rüttelprobe!) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Die Druckprüfung kann auch von Hand erfolgen.

Die Teils noch durchgeführte "Rüttelprobe" ist technisch falsch. Die Druckprobe in eine Richtung reicht völlig aus, um die Standsicherheit zu beurteilen. Mit dem Rütteln in zwei Richtungen wird die Fuge zwischen Grabstein und Sockel eher überbeansprucht, was die Standfestigkeit negativ beeinflussen würde.

Es hat sich bewährt, die Prüftermine als Aushang auf dem Friedhof sowie in der Ortspresse bekannt zu geben. Nutzungsberechtigte haben so die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen und Missverständnisse können vermieden werden.

Die fachgerechte Durchführung der Standfestigkeitsprüfung ist in der "Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen" des Bundesinnungsverbandes des deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks geregelt. Diese befindet sich im Anhang der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft "Friedhöfe und Krematorien" (VSG 4.7). Die Richtlinie kann auf der Internetseite der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (www.lsv.de/gartenbau) heruntergeladen werden.