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Feuerlöscheinrichtungen

Feuerlöscher sind bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden sehr nützlich. Es kann jedoch nur mit dem richtigen Löschertyp erfolgreich gelöscht werden. Je nach brennendem Stoff und dessen Eigenschaften unterscheidet man fünf Brandklassen. Für jede gibt es bestimmte Löschmittel mit speziellen Löscheigenschaften.

Feuerlöscher sind tragbare Kleinlöschgeräte. Sie unterscheiden sich in der Art und Menge des Löschmittels. Es gibt Feuerlöscher mit Löschmittelvorräten zwischen 1 kg und 12 kg. Als Löschmittel wird Pulver, Wasser, Schaum und Kohlendioxid (C02) verwendet.
Bei Feuerlöschern unterscheidet man zwischen Aufladelöschern und Dauerdrucklöschern:

  • Aufladelöscher sind Geräte, die drucklos vorgehalten werden und vor der Benutzung aktiviert werden müssen. Durch ein in einem separaten Treibgasbehälter vorgehaltenes Treibmittel wird unmittelbar vor der Benutzung das Löschmittel unter Druck gesetzt.
  • Beim Dauerdrucklöscher steht der Behälter und somit auch das Löschmittel permanent unter Druck. Die Geräte sind sofort einsetzbar.

Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre gewartet werden. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Witterungseinflüsse können kürzere Wartungsinterwalle erforderlich sein.

Hinweis:
In kirchlichen Einrichtungen reichen in der Regel Feuerlöscher aus, die nur für die Brandklassen A und/oder B geeignet sind. Hier sind Wasser- oder Schaumlöscher zu bevorzugen. Pulverlöscher (geeignet für die Brandlassen A, B und C) sind zwar brandschutztechnisch korrekt, verursachen aber unnötige Folgeschäden und Reinigungsaufwand. In bestimmten Bereichen sollte der Einsatz von Pulverlöschern unbedingt vermieden werden: An Orgeln korrodiert das feinpuderige Pulver die Ober-flächen der Orgelpfeifen und setzt sich in die feine Mechanik. Hier sollte bevorzugt ein Wasserlöscher eingesetzt werden. Bei größeren Computeranlagen sollten zum Schutz der Datenträger Kohlendioxidlöscher Anwendung finden.

FeuerlöscherJährlich sollte eine Unterweisung der Mitarbeitenden zur Bedienung der vorhandenen Feuerlöscher durchgeführt werden. Um Entstehungsbränden entgegen treten zu können, ist zusätzlich eine ausreichende Personenzahl mit der Handhabung der Feuerlöschereinrichtungen durch praktische Übung vertraut zu machen, z. B. zwei Personen pro Bürotrakt oder vier Personen, die abwechselnd für Gottesdienste zuständig sind. Wir empfehlen Ihnen, bei der nächsten Prüfung der Feuerlöscher die durchführende Firma oder die örtliche Feuerwehr daraufhin anzusprechen.

Die unten stehende Unterweisungshilfe mit Dokumentationsvorlage gibt Hinweise, welche Aspekte den Beschäftigten und Ehrenamtlichen zum Thema Brandschutz vermittelt werden sollen. Darüber hinaus können Sie bei der EFAS Unterweisungsfolien zum Thema "Brandverhütung und Verhalten im Brandfall" für eine Beamer-Präsentation mit Powerpoint anfordern.

Unterweisungshilfe Brandschutz (231 KB)
Vorlage Unterweisungsnachweis Brandschutz (115 KB)


Brandklassen

  Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen.
 Löschmittel - Pulverlöscher mit Glutbrandpulver (PG)
- Wasserlöscher (W)
- Schaumlöscher (S)
  Brände von flüssigen oder unter Hitze flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin.
 Löschmittel - Pulverlöscher mit Glutbrandpulver (PG)
- Pulverlöscher Spezialpulver (P)
- Kohlendioxidlöscher (K)
- Schaumlöscher (S)
  Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas.
 Löschmittel - Pulverlöscher mit Glutbrandpulver (PG)
- Pulverlöscher Spezialpulver (P)
  Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium und deren Legierungen.
 Löschmittel - Metallbrandpulver (PM)
  Brände von Speiseölen und -fetten pflanzlicher und tierischer Herkunft in Küchen
 Löschmittel Speziallöschmittel (Verseifung der Brandoberfläche und Ersticken des Feuers)





































 




Bereithaltung von
Feuerlöschern in Einrichtungen (Beispiele)

Beherbergungsstätten:
Beherbergungsstätten müssen je Geschoss und Brandabschnitt mindestens einen Wasser- oder Schaumlöscher haben. Feuerlöscher sind in der Nähe des Treppenraums an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle anzubringen.

Kindergärten:
In den Gruppenräumen bzw. Fluren sind Wasserlöscher und in den Küchen Kohlendioxidlöscher und Fettbrandlöscher geeignet.

Versammlungsstätten:
In Versammlungsräumen oder in ihren Nebenräumen und Fluren und in den Garderobenbereichen müssen Feuerlöscher gut sichtbar, leicht erreichbar und in ausreichender Zahl angebracht sein. Die Bemessung erfolgt nach Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 133.
Unter Versammlungsstätten versteht man Räumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, z. B. große Gemeindehäuser. Kirchen gelten nicht als Versammlungsstätten, es sei denn, sie werden nicht sakral genutzt. Das Versammlungsstättenrecht ist länderspezifisch in den Versammlungsstättenverordnungen geregelt.

Info Einsatz von Feuerlöschern:
Es gibt diverse Hersteller, die unterschiedliche Modelle von Feuerlöschern anbieten. Diese unterscheiden sich durchaus in der Bauform und in der Bedienung. Man sollte wissen, wie das vorhandene Gerät funktioniert, damit einem Entstehungsbrand sicher begegnet werden kann. Machen Sie sich und die Mitarbeitenden mit der auf dem Gerät befindlichen Bedienungsanleitung vertraut. Dort wird erklärt, wie der Feuerlöscher betriebsbereit gemacht wird und welcher Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen eingehalten werden soll. Sie enthält Angaben darüber, welches Löschmittel verwendet wird und für welchen Brennstoff (fest, flüssig, gasförmig) dieser Feuerlöscher geeignet ist.


Im Ernstfall kommt es darauf an, dass man

  • schnell reagiert
  • weiß, wie man vorzugehen hat
  • sich selbst nicht in Gefahr bringt

  Starten Sie Ihren Löschversuch immer mit dem Wind (draußen oder bei Zugluft). Ansonsten besteht die Gefahr, das Sie der giftige Rauch erreicht oder Sie von den Flammen erfasst werden. Betätigen Sie den Feuerlöscher nie probeweise. Sie vergeuden damit das Löschmittel. Es reicht nur wenige Sekunden. Beginnen Sie bei auf dem Boden stehenden Objekten vorn und unten mit dem Löschen. Arbeiten Sie sich nach oben bzw. hinten vor, indem Sie das Löschmittel gleichmäßig über den gesamten Brandherd verteilen. Bei einer ruhenden brennenden Flüssigkeit halten Sie den Löschmittelstrahl nicht direkt hinein. Durch die Wucht des Strahls würde die Flüssigkeit verspritzen und an anderen Stellen weitere Brandherde entfachen. Legen Sie vielmehr das Löschmittel fächerförmig sanft über das Feuer.
  Sollte das Feuer schon angewachsen sein, so gehen Sie mit mehreren Personen und Feuerlöschern gleichzeitig vor, um ein Löschen zu erreichen. Vergeuden Sie nicht in wirkungslosen Einzelaktionen das Löschmittel. Sie geben dem Feuer damit Zeit, sich zu entwickeln.
  Bei glutbildenden Materialien löschen Sie mit Wasser- oder Schaumlöschern mit einem Strahl. Ein stoßweises Löschen fächert dem Feuer ggf. Luft zu. Bei Pulverlöschern ist ein stoßweises Löschen sinnvoll, die entstehende Staubwolke verdrängt den für das Feuer notwendigen Sauerstoff. Ein sparsamer Umgang mit dem Löschmittel ist so möglich. Halten Sie eine Löschmittelreserve für den Fall des Wiederentflammens zurück. Kontrollieren Sie schlecht einsehbare Stellen und Glutnester. Löschen Sie ggf. mit Wasser nach.
  Stellen Sie gebrauchte Feuerlöscher nicht an ihren Standort zurück, bevor sie neu befüllt und wieder einsatzbereit sind. Informieren Sie dazu Ihren Wartungsdienst.

An dieser Stelle erhalten Sie weitere Informationen:

EFAS-Beschaffungshilfe Feuerlöscher (pdf, 188 KB)
EFAS-Organisationshilfe Löschübung (pdf, 132 KB)