EFAS-informiert "Infektionsschutzgesetz"
Die achtseitige Information richtet sich an Arbeitgeber und Beschäftigte in den Bereichen "Küche" und "Erziehung" und erläutert die wichtigsten Regelungen des im Januar 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Neben den Bestimmungen für Beschäftigte und Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime, Ferienlager) werden die Anforderungen an das Personal in Küchen und beim Umgang mit Lebensmitteln beschrieben. Die Information verfügt über einen Anhang, der Muster für die nach IfSG vorgeschriebene Belehrungen der Beschäftigten sowie Hinweise zur Erstellung eines Hygieneplans für Einrichtungen der Kinderbetreuung enthält.
Information zum Infektionsschutzgesetz (103 KB)
Link zu Vorlagen für Belehrungen in verschiedenen Sprachen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).
