Beirat
Die Ordnung der EFAS legt fest, dass ein Beirat die Arbeit der Fachstelle begleitet.Der Beirat setzt sich zusammen aus:
- vier Vertreterinnen und Vertreter der Gliedkirchen, die von der Kirchenkonferenz bestimmt werden,
- zwei Expertinnen und Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- vier Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterschaft, die von der Gesamtmitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche in Deutschland bestimmt werden.
Die Mitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich war und kommen in der Regel zwei mal im Jahr zu Sitzungen unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen der EFAS sowie des koordinierenden Arbeitsmediziners der BAD GmbH zusammen.
Der Beirat berät Grundsatzentscheidungen und Richtlinien für die Arbeit und Ausrichtung der EFAS.
Seine Hauptaufgaben sind:
- Impulse für die Arbeit der EFAS geben,
- die Arbeit der EFAS hinsichtlich des jährlichen Projektplans begleiten,
- den Entwurf des jährlichen Finanzplans der EFAS beschließen,
- den Jahresbericht beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben.
Die Amtszeit des Beirates beträgt vier Jahre.
Download Liste der Beiratsmitglieder (pdf, 51 KB)
